wenn eine Rentnerin z. B. am 10. eines Monats stirbt, muss die Rentenversicherung dann die anteilige Alters- und Witwnrente für diesen Monat noch zahlen?
Wäre das bei Pensionszahlungen eines Betriebes (der Mann war dort angestellt) ähnlich?
wenn eine Rentnerin z. B. am 10. eines Monats stirbt, muss die
Rentenversicherung dann die anteilige Alters- und Witwnrente
für diesen Monat noch zahlen?
Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt die Rente für den vollen
Monat. Soweit für Angehörige Witwen- oder Waisenrentenanspruch besteht,
auch darüberhinaus (max. 1/4 Jahr)
Wäre das bei Pensionszahlungen eines Betriebes (der Mann war
dort angestellt) ähnlich?
Das hängt von den Bedingungen der betrieblichen Altersversorgung ab; es ist aber grundsätzlich davon auszugehen, dass für den vollen Sterbemonat Rentenanspruch besteht.
Gruß Joerg Koenig