Rentenzeit für Erziehungszeit ?

Hallo @all

Da bei uns in Freundeskreis grade über die Rente Diskutiert wird. Kam eine Frage auf

wenn eine Frau nur Hausfrau war/ist , aber 5 Kinder hat
1990,1991,1995,2000,2003 Geboren)

Bekommt sie eigentlich irgendwas an Rente ?
Nebenbei musste auch immer Kurzfristig Sozialhilfe bzw. ALG2 Bezogen werden ( immer nur kurze Zeit)

Bin der Meinung es wurde mal berichtet das Erziehungszeit , was auf den Rentenkonto Ausmacht ?

Danke

Hallo,

leider weiß ich das nicht genau wie die Sache aussieht, wenn es zu einem Versicherungsfall kommen würde.
Ich glaube, dass mindestens 5 Jahre zuvor keine Lücke im Versicherungsverlauf sein darf.

Es empfiehlt sich immer einen Versicherungsverlauf anzufordern um mal zu schauen wie der aussieht und wie sich evtl. Lücken schließen lassen würden.

Dass die Versicherte irgendwann einmal Sozialhilfe in Anspruch genommen hat, tut überhaupt nichts zur Sache.
Wenn Sie aber Anspruch auf ALG2 hatte, wurde das der Rentenversicherungsstelle auch gemeldet und könnte dadurch Rentenansprüche später haben.
Wie gesagt, ich weiß das nicht ganz genau… Lieber mal einen Versicherungsverlauf anfordern oder gleich einen Antrag auf eine Rentenauskunft stellen.

LG
Kathra

Hallo,
wenn dazwischen noch Sozialhilfe bzw. ALG 2 bezogen wurde, ist das ein bisschen kompliziert. Da kann ich leider nicht weiter helfen.
Gruß
chrissixyz

Moin, dass weiß ich leider auch nicht. Aber auf dieser Seite dürften all ihre Fragen beantwortet werden - zumindest bekam ich dort noch auf jede frage eine Antwort.

LG, Lars Horst

www.lars-horst.de
www.behindertenforum-freier-Gedanken.com

Hallo Betty,

ja es gibt eine Rente für Kindererziehungszeiten. Diese muss aber bei der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt werden. Genaueres können Sie auf der Internetseite der GRV nachlesen oder auch erfragen. Es gibt dort auch eine nette und kompetente Hotline. Viel Erfolg.
MFG
Stephan Heddinga

Hallo Betty,

kleiner Auszug aus dem Link unten.

„Kindererziehungszeiten sind Rentenbeitragszeiten, für die Beiträge als gezahlt gelten. Die Erziehungszeit wird bei dem Elternteil angerechnet, der das Kind erzogen hat.“
Mehr dazu in dem Link:
http://www.rententips.de/rententips/grv/ke/01.php

Gruß Wolfgang

Hey,
kleine zusammenfassung:
1990 Kind = 12Monate Pflichtbeiträge = zur Zeit 27,47€
1991 Kind = 12Monate Pflichtbeiträge = zur Zeit 27,47€
1995 Kind = 36Monate Pflichtbeiträge = zur Zeit 82,41€
2000 Kind = 36Monate Pflichtbeiträge = zur Zeit 82,41€
2005 Kind = 36Monate Pflichtbeiträge = zur Zeit 82,41€
also nur für die Kinder 302,17€ Rente mind. und 132 Monate an Pflichtbeiträge.
Dann gibt es noch mehr, da aber lieber hier nachlesen:
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/cae/s…

Sonst noch Fragen dann ruhig stellen
LG

Hallo @all

Da bei uns in Freundeskreis grade über die Rente Diskutiert
wird. Kam eine Frage auf

wenn eine Frau nur Hausfrau war/ist , aber 5 Kinder hat
1990,1991,1995,2000,2003 Geboren)

Bekommt sie eigentlich irgendwas an Rente ?
Nebenbei musste auch immer Kurzfristig Sozialhilfe bzw. ALG2
Bezogen werden ( immer nur kurze Zeit)

Bin der Meinung es wurde mal berichtet das Erziehungszeit ,
was auf den Rentenkonto Ausmacht ?

Ja, die Erziehungszeiten werden auf dem Rentenbeitragskonto anerkannt. Gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Kinder. Wenn sonst nix, ausser dem ALG, auf dem Rentenkonto landet, reicht es nicht mal für den Satz der Grundsicherung. Viel versprechen würde ich mir davon nicht.

Danke

hallo betty

wenn eine Frau nur Hausfrau war/ist , aber 5 Kinder hat

wenn die frau nie berufstätig war wie kommt es, dass sie Alg 2 bekam ?

Bekommt sie eigentlich irgendwas an Rente ?

also normal bekommt sie nichts an rente wenn sie nie was einbezahlt hat .

Nebenbei musste auch immer Kurzfristig Sozialhilfe bzw. ALG2
Bezogen werden ( immer nur kurze Zeit)

Sozialhilfe ist was anderes als Alg 2

Bin der Meinung es wurde mal berichtet das Erziehungszeit ,was auf den Rentenkonto Ausmacht

sicher werden kindererziehungszeiten bei der rente berücksichtigt , aber eben nur dann, wenn auch Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt wurden .

opi

Hallo,

für ein Kind erhält man u.a. Kindererziehungszeiten. Diese betragen 3 Jahre für Kinder, die nach dem 1.1.92 geboren sind, lediglich 1 Jahr in der Zeit davor.
Die Kindererziehungszeit steht demjenigen Elternteil zu, dass überwiegend die Erziehung übernommen hat. Im Rahmen der Kontenklärung müssen die ELtern sich darüber verständigen und eine Erklärung ggü. dem Rentenversicherungsträger abgeben.

Während der Kindererziehungszeit wird man rentenrechtlich so gestellt, als hätte man durchschnittlich verdient. Vereinfacht erhält man also Rentenanwartschaften, als hätte man in einem jahr der Kindererziehung ~30.000€ Bruttoverdienst erzielt und darus Rentenbeiträge gezahlt.

Vereinfacht und etwaige Besonderheiten außer acht gelassen, würde man in Ihrem Beispiel so auf ~300€ monatliche Rente durch die Kinererziehungszeit kommen.

Darüber hinaus gibt es noch weitere, kleinere rentenrechtliche Auswirkungen der Kinder. Als Fazit sollte man aber mitnehmen, dass sich Kinder recht deutlich in der Rentenversicherung bemerkbar machen.

MfG

hallo, soviel ich weiß zählt erziehungszeit, aber auch bei sozi und alhi-oder geld wir ein kleiner teil vom amt für die rente eingezahlt.mfg.lullemaus

Ja, es gibt die sogenannten Erziehungszeiten, pro Kind waren das drei Jahre wenn ich mich nicht irre.

MfG
CKH