Hallo,
für ein Kind erhält man u.a. Kindererziehungszeiten. Diese betragen 3 Jahre für Kinder, die nach dem 1.1.92 geboren sind, lediglich 1 Jahr in der Zeit davor.
Die Kindererziehungszeit steht demjenigen Elternteil zu, dass überwiegend die Erziehung übernommen hat. Im Rahmen der Kontenklärung müssen die ELtern sich darüber verständigen und eine Erklärung ggü. dem Rentenversicherungsträger abgeben.
Während der Kindererziehungszeit wird man rentenrechtlich so gestellt, als hätte man durchschnittlich verdient. Vereinfacht erhält man also Rentenanwartschaften, als hätte man in einem jahr der Kindererziehung ~30.000€ Bruttoverdienst erzielt und darus Rentenbeiträge gezahlt.
Vereinfacht und etwaige Besonderheiten außer acht gelassen, würde man in Ihrem Beispiel so auf ~300€ monatliche Rente durch die Kinererziehungszeit kommen.
Darüber hinaus gibt es noch weitere, kleinere rentenrechtliche Auswirkungen der Kinder. Als Fazit sollte man aber mitnehmen, dass sich Kinder recht deutlich in der Rentenversicherung bemerkbar machen.
MfG