Hallo, kann ein Renter (Bezug von Altersrente) sich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden? Oder darf/kann die Agentur nicht mehr vermitteln?
Ein Bezieher von Regelaltersrente kann sich arbeitssuchend melden,da durch diese Meldung ja noch keine Leistungsansprüche gegenüber der Ba für Arbeit erwachsen.
Allerdings nützt ihm das auch nichts,da er als „Vollrentner“ auch keine Leistungen bekommt.
Hallo,
klar kann er das.
Ob es allerdings besonders sinnvoll ist, ist jedem seine Entscheidung.
Gruß
Ein Bezieher von Regelaltersrente kann sich arbeitssuchend melden,
Allerdings nützt ihm das auch nichts,da er als „Vollrentner“ auch keine Leistungen bekommt.
Dem Fragesteller geht es doch bestimmt darum, ob er die Möglichkeiten der Arbeitsvermittlung der Arbeitsagentur nutzen kann.
Servus,
die kann er so oder so nutzen - der Zugang zum Jobportal ist öffentlich, und dieses Jobportal ist der einzige Beitrag, den die BAA zur Vermittlung von Arbeitsmöglichkeiten leistet.
Schöne Grüße
MM
Hallo,
kann ein Renter (Bezug von Altersrente) sich bei der
Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden?
Ohne Einschränkung ja
Oder darf/kann die
Agentur nicht mehr vermitteln?
Sie muß.
Da die Bereitschaft der Arbeitgeber, ältere Menschen einzustellen eher unterentwickelt ist, es sei den man stößt mit seinem Profil in eine Marktlücke, dürfte die Arbeitsuchendmeldung wenig von Erfolg gekrönt sein.
Deshalb empfehle ich - zusätzlich - selbst die Jobbörse zu nutzen, sein eignes Profil dort einzustellen, und selbst ständig die Stellensuche zu aktivieren. Auf diese Weise kann man einfach die Einstellungsbedingungen der Arbeitgeber ignorieren und seine Besonderheiten dort präsentieren.
Gruß
Otto
Sie muß.
Muss sie nicht,denn eine Leistungspflicht der BA entsteht durch die Arbeitssuchendmeldung ja nicht.
Da die Bereitschaft der Arbeitgeber, ältere Menschen einzustellen eher unterentwickelt ist,
es sei den man stößt mit seinem Profil in eine Marktlücke, dürfte die
Arbeitsuchendmeldung wenig von Erfolg gekrönt sein.
Bei Vollrentnern stimmt das überhaupt nicht,die nimmt jeder AG mit Kußhand.
Schließlich spart er (Noch) einen dicken Batzen Kohle bei denen ein.
Denn Vollrentner haben erheblich weniger Sozialabgaben und damit sind sie als Arbeitskraft natürlich billiger als ein Nicht-Rentner.
Hallo,
Sie muß.
Muss sie nicht,denn eine Leistungspflicht der BA entsteht durch die Arbeitssuchendmeldung ja nicht.
Die machen das also freiwillig im Rahmen freier Kapazitäten?
Da die Bereitschaft der Arbeitgeber, ältere Menschen einzustellen eher unterentwickelt ist, es sei den man stößt mit seinem Profil in eine Marktlücke, dürfte die Arbeitsuchendmeldung wenig von Erfolg gekrönt sein.
Bei Vollrentnern stimmt das überhaupt nicht, die nimmt jeder AG mit Kußhand.
Schließlich spart er (Noch) einen dicken Batzen Kohle bei denen ein.
Denn Vollrentner haben erheblich weniger Sozialabgaben und damit sind sie als Arbeitskraft natürlich billiger als ein Nicht-Rentner.
Wieviel ist denn erheblich weniger bzw. welche Sozialabgaben fallen für den Arbeitgeber konkret in welcher Höhe weg? Und ist dann dieses Weniger tatsächlich soviel, dass es die „Mankos“ gegenüber „normalen“ Arbeitnehmern kompensiert? Mancher Rentner ist ja schonmal öfter krank. Wie gesagt, reden wir ja explizit nicht über Arbeitnehmer mit einem ausgesprochenem Nachfrageüberschussprofil.
Grüße
kene Ahnung
Sie muß.
Muss sie nicht,denn eine Leistungspflicht der BA entsteht
durch die Arbeitssuchendmeldung ja nicht.
Begründe das bitte mit einer entsprechenden Rechtsvorschrift und lese zumindest http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__2.html und §§ 12 bis 20
ein langjähriger BA-Mitarbeiter AD
>Die machen das also freiwillig im Rahmen freier Kapazitäten?
Die machen gar nix außer der Aufnahme der Daten,danach biste eine von Millionen
„Dateileichen“.
>Wieviel ist denn erheblich weniger bzw. welche Sozialabgaben fallen für den Arbeitgeber >konkret in welcher Höhe weg? Und ist dann dieses Weniger tatsächlich soviel, dass es >die „Mankos“ gegenüber „normalen“ Arbeitnehmern kompensiert? Mancher Rentner ist ja >schonmal öfter krank. Wie gesagt, reden wir ja explizit nicht über Arbeitnehmer mit einem >ausgesprochenem Nachfrageüberschussprofil.
Hälfte von
-Rentenbeitrag
-Arbeitslosenbeitrag
-reduzierter Krankenkassenbeitrag
-(noch) reduzierte Lohnsteuern
Oder in Zahlen bei einem AN mit einem Bruttoverdienst von 2.500 ,- € im Monat sinken die Bruttopersonalkosten für den AG um 400 € pro Monat.
Vielleicht schon zuu lange A.D. ???
Ansonsten einfach mal das hier lesen:
SGB III
§ 136 Anspruch auf Arbeitslosengeld
(1) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Arbeitslosengeld 1.
bei Arbeitslosigkeit oder
2.
bei beruflicher Weiterbildung.
(2) Wer das für die Regelaltersrente im Sinne des Sechsten Buches erforderliche Lebensjahr vollendet hat, hat vom Beginn des folgenden Monats an keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Ein Vollrentner hat somit keine Ansprüche an die BA.
Hallo Benny,
ich glaube, du verwechselst gerade Arbeitgeber mit Arbeitnehmer, gelle?
Hälfte von
-Rentenbeitrag
für den Arbeitnehmer fällt der Anteil weg
-Arbeitslosenbeitrag
für den Arbeitnehmer fällt der Anteil weg
-reduzierter Krankenkassenbeitrag
ok
-(noch) reduzierte Lohnsteuern
Vom Altersentlastungsbetrag hat im Falle eines Falles nur der Arbeitnehmer was. Bei Steuern ist der Arbeitgeber nicht mit im Boot.
Viele Grüße
Gesine
Servus,
bei nicht tarifgebundenen Arbeitsverträgen ist es gleichgültig, ob eine Belastung über oder unter dem Pseudobrutto weniger wird, entscheidend ist da immer das Verhältnis „Netto-Auszahlung / Totale Kosten“.
Aber grundsätzlich hast Du natürlich recht, es sind die offenen „Abzüge“, die weniger werden, nicht die getarnten.
Schöne Grüße
MM
Hallo,
>Die machen das also freiwillig im Rahmen freier Kapazitäten?
Die machen gar nix außer der Aufnahme der Daten,danach biste eine von Millionen „Dateileichen“.
Ja, das trifft sicher auch auf viele Arbeitslose zu, die noch keine Rente beziehen. Die Frage ist eben, ob sie müssen oder nicht. Hat also ein Rentner Anspruch auf mehr als die Datenaufnahme oder nicht?
Wieviel ist denn erheblich weniger bzw. welche Sozialabgaben fallen für den Arbeitgeber konkret in welcher Höhe weg? Und ist dann dieses Weniger tatsächlich soviel, dass es die „Mankos“ gegenüber „normalen“ Arbeitnehmern kompensiert? Mancher Rentner ist ja schonmal öfter krank. Wie gesagt, reden wir ja explizit nicht über Arbeitnehmer mit einem ausgesprochenem Nachfrageüberschussprofil.
Hälfte von
-Rentenbeitrag
-Arbeitslosenbeitrag
-reduzierter Krankenkassenbeitrag
-(noch) reduzierte Lohnsteuern
Na davon hat doch der Arbeitgeber nichts.
Oder in Zahlen bei einem AN mit einem Bruttoverdienst von 2.500 ,- € im Monat sinken die Bruttopersonalkosten für den AG um 400 € pro Monat.
Kannst Du das mal vorrechnen und irgendwie mit dem entsprechenden § im jeweiligen SGB unterfüttern? Nach meiner Kenntnis ändert sich für den Arbeitgeber fast nichts, weil der seine SV-Anteile weiter abführen muss (befreit von der Versicherungspflicht ist ja nur der Rentner und nicht der Arbeitgeber). Also bleiben von den 400€ beim AG tatsächlich nur die 0,3% bzw. 7,50€ vom ermäßigten KV-Beitrag hängen?
Grüße
>ich glaube, du verwechselst gerade Arbeitgeber mit Arbeitnehmer, gelle?
Und du glaubst an die „Märchen“ der Politiker
Für einen AG zählen alle Kosten eines AN zu dessem „Lohn“.
Dieses Ammenmärchen von einem AG-Anteil ist Volksverdummung auf höchstem Niveau.
Und natürlich für unsere Politiker auch sehr bequem,weil so kann man munter abkassieren,wie in unserem Fragebeispiel.
Vollrentner zahlen ja weiter die Hälfte des Regelbeitrages in die Rentenkasse ein nur haben sie nichts davon,weil dieser ja als „AG-Beitrag“ tituliert wurde.
UP richtig lesen
(2) Wer das für die Regelaltersrente im Sinne des Sechsten
Buches erforderliche Lebensjahr vollendet hat, hat vom Beginn
des folgenden Monats an keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Die Frage betraf nicht das Arbeislosengeld sondern die Arbeitsvermittlung.
Ein Vollrentner hat somit keine Ansprüche an die BA.
Aber Anspruch auf Beratung und Arbeitsvermittlung.
§ 15 z.B. richtig lesen: Ausbildungsuchende sind Personen, die eine Berufsausbildung suchen. Arbeitsuchende sind Personen, die eine Beschäftigung als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer suchen. Dies gilt auch, wenn sie bereits eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausüben.
Da steht nichts davon, dass Rentner ausgeschlossen sind - auch nirgends im gesamten SGB III
Hallo,
>ich glaube, du verwechselst gerade Arbeitgeber mit Arbeitnehmer, gelle?
Und du glaubst an die „Märchen“ der Politiker
Für einen AG zählen alle Kosten eines AN zu dessem „Lohn“.
Wenn Du von Bruttoverdienst sprichst, dann möchte ich behaupten, dass dann 99% der Leser davon ausgehen, dass damit die Berechnungsgrundlage für die SV-Abgaben gemeint ist. Vielleicht sollte man einen anderen Begriff benutzen oder genauer definieren, was damit gemeint sein soll.
Ansonsten liest hier fast jeder, dass auf die 2.500€ die Beitragssätze angewandt werden. Und die sind für den Arbeitgeber für einen Rentner oder „Normalo“ fast identisch. Eben abgesehen von den 0,3% für die GKV. Insofern sind für den AG die 2.500€ + die AG-Anteile dessen Kosten (den Rest lassen wir mal weg, weil sich da auch nichts unterscheidet). Was der Staat dann dem AN von dessen 2.500€ abzieht, sind keine Kosten des AG, auch wenn er diese Beiträge und Steuern netterweise gleich für ihn abführt.
Dieses Ammenmärchen von einem AG-Anteil ist Volksverdummung auf höchstem Niveau.
Ja, das ärgert mich auch ein bißchen. Letztlich bezahlt das natürlich alles der Arbeitnehmer. Ich wäre auch dafür, dass man das offen/direkt ausweist. Letztlich sollte es egal sein, ob mir von 3.000€ brutto 1.000€ SV abgezogen werden oder von 2.500€ „nur“ 500. Es bleiben so oder so 2.000€ übrig. Na ist halt historisch so gewachsen. Und wenn der Beitrag sinkt oder fällt, dann eben für beide Seiten zur Hälfte.
Und natürlich für unsere Politiker auch sehr bequem, weil so kann man munter abkassieren, wie in unserem Fragebeispiel.
Meinst du nicht, dass im derzeitigen System trotzdem die Rentner die Abkassierer sind? ;o)
Vollrentner zahlen ja weiter die Hälfte des Regelbeitrages in die Rentenkasse ein nur haben sie nichts davon, weil dieser ja als „AG-Beitrag“ tituliert wurde.
Naja, aber genau das verhindert ja die in den Raum gestellte Wettbewerbsverzerrungen zwischen einzelnen Bewerber- bzw. Angestelltengruppen. Denn dann wären ja Rentner tatsächlich wesentlich günstiger. Fairerweise sollten sie auch ihren AN-Beitrag zahlen. Damit würde sich jeden Monat aufs neue ihr Rentenanspruch erhöhen. Das müsste dann jeden Monat neu ausgerechnet und ein Bescheid versandt werden. Sicher auch nicht die Lösung.
Ich denke mal, dass die gewählte Regelung einfach zum System dazu gehört. Zu diesem System gehört ja auch, dass es Witwen- und Waisenrenten gibt, von denen ja viele trotz gleichem Beitrag nicht „profitieren“. Und es gehört auch dazu, dass niemand in Rente gehen muss. Den Antrag dazu muss jeder selber stellen. Man kann auch einfach weiterarbeiten und auch seinen Arbeitnehmeranteil zahlen. Das erhöht dann die Entgeltpunkte und es gibt analog zu den Abschlägen für vorzeitige Rente einen gar nicht so unüblen Zuschlag für verspäteten Rentenbeginn.
Ob man das nun gut oder schlecht findet, wäre eher ein Thema für das Brett Innenpolitik.
Grüße