Hai, Auskenner,
angenommen, jemand kommt auf die Idee, für eine andere Person eine Renterversicherung abzuschließen (Eltern für Kinder, Omas für Enkel Herr Schmidt für frau Maier) - wem gehört das Geld?
Gruß
Sibylle
Hai, Auskenner,
angenommen, jemand kommt auf die Idee, für eine andere Person eine Renterversicherung abzuschließen (Eltern für Kinder, Omas für Enkel Herr Schmidt für frau Maier) - wem gehört das Geld?
Gruß
Sibylle
Hallo,
kommt auf den Vertrag an. Man kann den Vertrag abschließen und sozusagen die monatliche Einzahlung schenken. Oder man kann monatlich einzahlen und später den Vertrag verschenken.
Was steuerlich günstiger ist und ob letzteres überhaupt möglich ist, kommt auf den Einzelfall an.
Gruß
loderunner (ianal)
für Enkel Herr Schmidt für frau Maier) - wem gehört das Geld?
Dem Bezugsberechtigten. Den kann man bei Vertragsabschluß bestimmen und auch hinterher noch ändern (was nicht immer problemlos funktioniert). Wenn Du genauer beschreibst, was Du vorhast, kann man Dir konkreter raten.
Hai, Loderunner,
kommt auf den Vertrag an. Man kann den Vertrag abschließen und
sozusagen die monatliche Einzahlung schenken.
Wenn man dem Empfänger nichts sagt (er also das Geschenk nicht ablehnen kann), wem gehört dann das Geld - dem Einzahler?
Oder man kann
monatlich einzahlen und später den Vertrag verschenken.
Dann ist’s ja klar: alles gehört dem Einzahlenden, bis er’s verschenkt
Was steuerlich günstiger ist
ist mir egal
und ob letzteres überhaupt
möglich ist,
? Warum sollte es nicht möglich sein? Also klar - ich könnte meine Rentenversicherung jetzt nicht irgendeinem 67-jährigem schenken, damit der Rente bekommt - aber abgesehen von irgendwelchen Vertragseinschränkungen, gäbe es ein legales Hindernis nach dem man z.B. einen Vertrag mit festem Ende nicht weitergeben darf (z.B. wäre das irgendwie sittenwidrig, oder so?)
Gruß
Sibylle
(ianal)
ich weiß
Hai, Nordlicht,
Dem Bezugsberechtigten. Den kann man bei Vertragsabschluß
bestimmen und auch hinterher noch ändern (was nicht immer
problemlos funktioniert).
Dann müsste der Bezugsberechtigte doch der Vertragsänderung zustimmen, oder? Ach ja - ich rede gar nicht vom Besitz, sondern vom Eigentum.
Wenn Du genauer beschreibst, was Du
vorhast, kann man Dir konkreter raten.
Gar nichts - sonst würde ich ja einfach zu einem Fachmann gehen und mich ordentlich beraten lassen - ich bin aber nur neugierig
Gruß
Sibylle
Hallo,
kommt auf den Vertrag an. Man kann den Vertrag abschließen und
sozusagen die monatliche Einzahlung schenken.Wenn man dem Empfänger nichts sagt (er also das Geschenk nicht
ablehnen kann), wem gehört dann das Geld - dem Einzahler?
Sorry, da muss jemand anders was zu sagen. Wann genau der Zeitpunkt des Schenkens verwirklicht ist (wann also das Eigentum übergeht), kann ich Dir nicht sagen.
Eine reine Vermutung von mir: die Kenntnis des Beschenkten hat nichts damit zu tun. Wohl aber die Absicht des Schenkers. Schwierig ist natürlich die Sache mit der Beweisbarkeit, vor allem, wenn man den Schenker nicht mehr fragen kann.
und ob letzteres überhaupt möglich ist,
? Warum sollte es nicht möglich sein? Also klar - ich könnte
meine Rentenversicherung jetzt nicht irgendeinem 67-jährigem
schenken, damit der Rente bekommt -
Genau. Es geht doch, wenn ich das richtig verstehe, nicht um einen Einmalzahlung, sondern um eine Renten versicherung. Und da hat ja die Versicherungsgesellschaft auch noch ein Wörtchen mitzureden.
aber abgesehen von
irgendwelchen Vertragseinschränkungen, gäbe es ein legales
Hindernis nach dem man z.B. einen Vertrag mit festem Ende
nicht weitergeben darf (z.B. wäre das irgendwie sittenwidrig,
oder so?)
Nicht, dass ich wüsste.
Gruß
loderunner (zur Sicherheit für spätere Mitleser: ianal
)
Dann müsste der Bezugsberechtigte doch der Vertragsänderung
zustimmen, oder? Ach ja - ich rede gar nicht vom Besitz,
Deswegen schrieb ich ja auch „nicht immer problemlos“.
Gar nichts - sonst würde ich ja einfach zu einem Fachmann
Wunderte mich schon, warum man so etwas machen sollte.
Hai, Loderunner
Sorry, da muss jemand anders was zu sagen. Wann genau der
schaade…
nichts damit zu tun. Wohl aber die Absicht des Schenkers.
Schwierig ist natürlich die Sache mit der Beweisbarkeit, vor
allem, wenn man den Schenker nicht mehr fragen kann.
Das würde ja auf dem Vertrag stehen … aber „Schenker nicht mehr fragen“ … das macht meine Frage ja noch komplizierter, als ich dachte: wenn der Schenker während der Vertragslaufzeit verstirbt - gehört das Geld dann den Erben? Dem Beschenkten? Der Versicherung? Dem Staat (der im Zweifelsfall immer einsackt)?
Und wird dann aus der Schenkung (von der ich noch nicht weiß, ob es eine einmalige Schenkung am Ende der Laufzeit, oder eine jeden-Monat-ein-bischen-Schenkung ist) dann ein Erbe?
Gruß
Sibylle