Der Höchstsatz des zu versteuerndem Einkommen beträgt bei Rentnern ca. 50% vom Renteneinkommen, macht bei 22ooo,oo Euro ca. 11 ooo,oo Euro und damit unter dem Satz von ca. 19ooo,00 Euro bis zu dessen Höhe ein Rentnerehepaar steuerfrei ist.
Ist es richtig, dass wir dann bis zu diese max. Größe von 19000,00 Euro dazuverdienen können ohne Steuern zahlen zu müssen ?
Hallo, alle Einkünfte (alle Rentenarten, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalerträge aus Anlgen eines steuerlich zusammen veranlagten Rentnerehepaares werden zur Steuerberechnung herangezogen, abzüglich der Steuerfreibeträge ca. 19.000€, also ist es unerheblich wieviel dazuverdient wird - dieser den Freibetrag übersteigende Zuverdiebst muss versteuert werden. Gruß Uwe
Guten Tag,
ich kann von solch einer Rente nur träumen, mit diesen Zahlen beschäftige ich mich nicht. Gruß Helga
Der Höchstsatz des zu versteuerndem Einkommen beträgt bei
Rentnern ca. 50% vom Renteneinkommen, macht bei 22ooo,oo Euro
ca. 11 ooo,oo Euro und damit unter dem Satz von ca. 19ooo,00
Euro bis zu dessen Höhe ein Rentnerehepaar steuerfrei ist.
Ist es richtig, dass wir dann bis zu diese max. Größe von
19000,00 Euro dazuverdienen können ohne Steuern zahlen zu
müssen ?
Hallo Rolf, leider ist etwas schiefgelaufen, ich weiß keine Antwort auf Deine Anfrage, bin kein Rentenexperte. Werde mal mein Profil checken. Sorry und einen schönen Tag Undine
Hallo Schimaro,
Steuerfragen sind überhaupt nicht meine Expertise (wiso werde ich hier gefragt?), aber auch ohne solche ist die Beantwortung nicht angezeigt. Folgendes habe in der Hilfe gefunden:
•Was muss ich beachten, wenn ich Mitgliedern von wer-weiss-was Fragen zu Steuern/Steuerklärung oder Recht stellen möchte
Bei wer-weiss-was dürfen nur allgemeine Fragen zu Rechts- und Steuerangelegenheiten gestellt werden. Der Grund hierfür liegt darin, dass in einem Forum nur Hintergrundinformationen und Erläuterungen zu allgemeinen Rechtsfragen ausgetauscht werden dürfen. Individuelle und konkrete Rechts- und Steuerberatung, die nicht durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater erfolgen, verstoßen regelmäßig gegen das Steuerberatungs- und Rechtsdienstleistungsgesetz. Außerdem sind Rechtsberatungen ähnlich wie Arztbesuche immer kostenpflichtig.
Für den Fragenden gilt:
Fragen und Antworten sollen lediglich der Diskussion von juristischen oder steuerrechtlichen Themen dienen. Beiträge die einen persönlichen Bezug haben oder z. B. einen persönlichen Hilferuf wie „Wer kann helfen?“ enthalten, sind verboten.
Für den Antwortenden gilt:
Auch bei den Antworten sind konkrete Handlungsanweisungen unerwünscht. Bedenke, dass eine konkrete Rechtsberatung nach dem derzeit gültigen Rechtsdienstleistungsgesetz nicht erlaubt ist ggfs. eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Damit dies aus deiner Antwort auf jeden Fall klar hervorgeht, haben wir hinter jeder Antwort einen automatisierten Hinweis eingebaut:
Beiträge in dem Forum stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. Bevor Ihr aufgrund von Informationen in diesem Brett handelt, solltet Ihr weiteren Rechtsrat einholen. Für konkrete Rechtsfragen solltet Ihr die Hilfe eines Anwalts oder Steuerberaters in Anspruch nehmen. Nur Anwälte und Steuerberater geben verbindliche Rechtsauskunft, für die sie auch einzustehen haben.
Hallo Rolf,
ich bin durch die Tücken des Suchsystems in Euer Raster geraten.
Ich habe leider keine Ahnung von den Dingen nach denen Du fragst.
Schau doch mal untern „Steuern“ „Steuerrecht“ „Rente“ „Rentenrecht“.
Viel Erfolg, Jörn