Rentner als GF einer GmbH

Hallo,

kann man als Rentner in der Funktion des Geschäftsführers einer GmbH tätig sein?

Die Anteile der GmbH sind vollständig an den Ehepartner überschrieben worden.

Aber der Rentner möchte weiter als Geschäftsführer der GmbH tätig sein. Ist das möglich ?

Kann mir da jemand weiterhelfen?

Hallo,
ja warum sollte des nicht gehen - es muss zwar geprüft werden ob er trotzdem innerhalb der Familien-GmbH. als Selbständiger zu betrwchten ist aber machen darf er das schon, wobei ich unterstelle dass es sich um einen Altersruhegeldempfänger handelt.
Gruss
Czauderna

als Selbständiger gilt der ehem. Gesellschafter-Geschäftsführer mit Sicherheit nicht. Unternehmerin bleibt die GmbH selbst, Personen die den maßgeblichen Einfluß auf die Leitung der GmbH haben, sind allenfalls stets unternehmerähnliche Personen.

Zur Beantwortung der Anfrage:

Bei einer GmbH wird neben der Verteilung der Stimmenanteile - die erste Entscheidungshilfe sind - immer die tatsächlichen Verhältnissen beurteilt. Gerade in einer Familien-GmbH ist es nicht unüblich, dass der „Patron“ im Wege einer Nachfolgeregelung die Stimmenanteile abgibt, sich selbst aber gar nicht aus dem Unternehmen zurückzieht. Insbesondere wenn die
tatsächlichen Verhältnisse so sind, dass man es in der Familie doch besser nicht wagen würde, eine Entscheidung gegen den „Patron“ durchzusetzen, könnte der Rentner tatsächlich auch weiterhin als unternehmerähnliche Person gelten ( und damit u.a. versicherungsfrei in der gesetzl. Unfallversicherung bleiben - Statusfeststellungen machen die Renten-Kranken-und Unfallversicherungen )

Grüße

Hallo,
und was unterscheidet nun der zweite Teil deines Beitrages vom deiner Eingangsbemerkung ?
Unternehmerisch tätig ist im Sinne der Sozialversicherung hauptberuflich Selbständig.
Statusfestsellungen machen immer die Rentenversicherungen, asuch für den Bereich der Kranken- und Arbeitslosenversicherung - ob das auch für die BG èn gilt weiss ich nicht.
Ich bin derzeit noch im Urlaub, kann also nicht auf meine Quellen zugreifen, kann mich aber an ein Fall erinnern wo gerade ich einem solchen Fall einer Familien-GmbH. (Abgabe aller Stimmenanteile des Gesellschafter-Geschäftsführers an die Ehefrau und weiterhin als Geschäftsführter tätig) per Gerichtsbeschluss der Geschäftsführer weiterhin als Selbständiger zu beurteilen war.
Ich will das nicht verallgemeinern - aber es kann passieren.
Gruss
Czauderna

vielleicht hätte ich erwähnen sollen, dass in dem Fall der Geschäftsführer auf Grund einer Schwerbehinderung ein Jahr früher in Rente geht und zur Zeit nur maximal 400,00 EUR verdienen darf. Das Problem stellt jetzt die Krankenkasse dar, die den Beitrag zur Sozialversicherung auf Grund der Selbstständigkeit an der Beitragsbemessungsgrenze berechnet.

Hallo,
das eine hat mit dem anderen meiner Meinung nach nichts zu tun.
Er muss zwar als Selbständiger nach einer Mindestbeitragsbemessungsgrenze seinen Beitrag entrichten, kann aer trotzdem seine Erwersminderungsrente weiter beziehen wenn er tatsächlich nicht mehr als 400,00 € Einkommen hat, aber da sollte ein Rentenexperte mal Stellung zu nehmen.
Gruss
Czauderna

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