Rentner als Unternehmer

Hallo,

R ist Rentner und Inhaber eines Unternehmens in einer Stadt 200 km vom Hauptwohnsitz entfernt. Dieses Unternehmen wird durch S als Geschäftsführer betrieben.

Ist dies für R rentenschädlich, da R ja über Einnahmen neben der Rente verfügt? Ist dies für R sozialversicherungsschädlich - R war zeit seines Lebens abhängig beschäftigt?

S ist mit R verschwägert. Kann S überhaupt für R als Geschäftsführer handeln ohne als Mitunternehmer zu gelten bzw. als „verkappter“ Selbständiger?

Mit freundlichem Gruß,
M. Oppelich

Ist dies für R rentenschädlich, da R ja über Einnahmen neben der Rente verfügt?

Das hängt davon ab, ob R in regelaltersrente ist oder in vorgezogenem Ruhestand.

Ist dies für R sozialversicherungsschädlich

Es könnte sein, das KV Beiträge fällig werden.

S ist mit R verschwägert. Kann S überhaupt für R als
Geschäftsführer handeln ohne als Mitunternehmer zu gelten bzw. als „verkappter“ Selbständiger?

Das hängt vom Arbeitsvertrag ab.

Das hängt davon ab, ob R in regelaltersrente ist oder in
vorgezogenem Ruhestand.

R bezieht Regelaltersrente.

Es könnte sein, das KV Beiträge fällig werden.

Diese wären doch sicherlich Betriebsausgaben.

Das hängt vom Arbeitsvertrag ab.

Angestellter Meister mit Weisungsbefugnis für zwei weitere Angestellte und Einkaufsbefugnis.

Danke für die Auskunft.
M. Oppelich

R bezieht Regelaltersrente.

Dann kann er unbeschränkt dazu verdienen.

Diese wären doch sicherlich Betriebsausgaben.

Was hat denn die KV des R mit dem Betrieb zu tun ?

Angestellter Meister mit Weisungsbefugnis für zwei weitere Angestellte und Einkaufsbefugnis.

Dann könnte das durchgehen. Die Krankenkasse prüft und gibt Auskunft.

Hallo,

Es könnte sein, das KV Beiträge fällig werden.

Diese wären doch sicherlich Betriebsausgaben.

Das nicht, aber steuerlich absetzbar - jedenfalls wäre mir nicht bekannt, daß das bei Rentnern plötzlich anders sein sollte, als bei jedem anderen. Da lasse ich mich aber gerne belehren -der Steuerberater wird es in jedem Fall wissen.

Cu Rene

Hallo,
aus den (steuerrechtlichen) Einkünften aus selbständiger Tätigkeit bzw. Gewerbebetrieb sind Beiträge zur KV und PV zu zahlen, wenn die Einkünfte über 127 Euro monatlich liegen. Bei Beiträge liegen zusammen bei etwa 16,3%.

Wenn die Einkünfte aus dem Betrieb zusammen mit der Rente 3750 Euro monatlich übersteigen, sind Beiträge nur von diesem Betrag zu entrichten.

Gruß
RHW