R ist Rentner und Inhaber eines Unternehmens in einer Stadt 200 km vom Hauptwohnsitz entfernt. Dieses Unternehmen wird durch S als Geschäftsführer betrieben.
Ist dies für R rentenschädlich, da R ja über Einnahmen neben der Rente verfügt? Ist dies für R sozialversicherungsschädlich - R war zeit seines Lebens abhängig beschäftigt?
S ist mit R verschwägert. Kann S überhaupt für R als Geschäftsführer handeln ohne als Mitunternehmer zu gelten bzw. als „verkappter“ Selbständiger?
Das nicht, aber steuerlich absetzbar - jedenfalls wäre mir nicht bekannt, daß das bei Rentnern plötzlich anders sein sollte, als bei jedem anderen. Da lasse ich mich aber gerne belehren -der Steuerberater wird es in jedem Fall wissen.
Hallo,
aus den (steuerrechtlichen) Einkünften aus selbständiger Tätigkeit bzw. Gewerbebetrieb sind Beiträge zur KV und PV zu zahlen, wenn die Einkünfte über 127 Euro monatlich liegen. Bei Beiträge liegen zusammen bei etwa 16,3%.
Wenn die Einkünfte aus dem Betrieb zusammen mit der Rente 3750 Euro monatlich übersteigen, sind Beiträge nur von diesem Betrag zu entrichten.