Rentner: An-und Abmeldung Meldestelle

Hallo,

angenommen X ist Rentner und lebt hauptsächlich im Ausland des Klimas wegen, behält aber seinen Wohnsitz in Deutschland.

Nun behauptet die Meldestelle daß X alle 3 Monate PERSÖNLICH bei der Meldestelle vorstellig werden muß.

X empfindet dies als Schikane da er nun 4-mal im Jahr aus dem weit entfernten Ausland anreisen muß.

Auf welcher rechtlichen Grundlage beruht diese 3-monatig-Turnus-Erneuerungspflicht.

Grüßle,

Ralf

Hallo !

Da stimmt m.E. etwas nicht,denn das Meldegesetz kennt keine Mindestaufenthaltsdauer in der inländischen Wohnung.
Alle Vierteljahr dort aufkreuzen,das ist unzumutbar,es beruht auch nicht auf einer gesetzlichen Grundlage. Das müsste ja in dem Schreiben der Meldebehörde stehen.
Irgendwo heisst es " mindestens zur gelegentlichen Nutzung…"

So etwas passt zum Steuerrecht,da muss man eine Mindestzeit dort wohnen.

In der Regel wird von den Meldebehörden nichts überprüft,ein Verstoß gegen das Meldegesetz wäre es nur,wenn man sich zum Schein irgendwo anmeldet,wo man überhaupt nicht wohnen kann.

MfG
duck313