Hallo,
angenommen X ist Rentner und lebt hauptsächlich im Ausland des Klimas wegen, behält aber seinen Wohnsitz in Deutschland.
Nun behauptet die Meldestelle daß X alle 3 Monate PERSÖNLICH bei der Meldestelle vorstellig werden muß.
X empfindet dies als Schikane da er nun 4-mal im Jahr aus dem weit entfernten Ausland anreisen muß.
Auf welcher rechtlichen Grundlage beruht diese 3-monatig-Turnus-Erneuerungspflicht.
Grüßle,
Ralf