Hallo erstmal,
wende Dich an die Führerscheinstelle des zuständigen Straßenverkehrsamtes, und schildere dem gegenüber ganz sachlich und objektiv die Dinge, die Dich an der Fahrtüchtigkeit zweifeln lassen. Wenn man aufgrund dieser mitgeteilten Tatsachen es für angeraten erachtet, dass der Mann seine Fahrtauglichkeit nachweisen muss, dann wird ihn die Behörde hierzu auffordern. Kann er diesen Nachweis nicht erbringen, dann muss der den Lappen abgeben bzw. wird er notfalls zwangsweise eingezogen und die Fahrerlaubnis erlischt.
Und um das mal ganz klar zu sagen: Niemand hat einen Anspruch darauf seinen Führerschein ewig und unter vollständiger Ignoranz seiner Fahrtüchtigkeit zu behalten! Und es ist auch vollkommen egal, ob es erst anlässlich eines schweren Unfalls dazu kommt, dass sich jemand der Überprüfung seiner Fahrtüchtigkeit stellen muss, oder weil ein aufmerksamer Nachbar die zuständigen Stellen darauf aufmerksam macht, ganz abgesehen natürlich davon, dass man so viel Leid von potentiellen fremden Unfallopfern und den Betroffenen abwenden kann.
Entscheidend ist letztendlich, ob die Fahrtüchtigkeit gegeben ist, oder nicht, und nicht, wann und wem es zuerst auffällt, dass hieran deutliche Zweifel bestehen. Niemand der in so einem Fall Initiative ergreift, muss sich daher ein schlechtes Gewissen einreden lassen, dass er jemand angeschwärzt habe, oder verantwortlich dafür ist, dass jemand den Führerschein verliert. Umgekehrt wird ein Schuh draus: Niemand darf fahren, der dazu nicht mehr in der Lage ist. Wer das ignoriert, ist selber Schuld, wenn es dann zu so einem Verfahren kommen muss, und insbesondere auch ganz alleine dafür verantwortlich, ob er dann ggf. aufgrund objektiver Untersuchungsergebnisse ganz offiziell die rote Karte bekommt.
Gruß vom Wiz