Rentner anonym melden wegen Fahrtüchtigkeit?

Ich kenne einen Rentner der mit 77 noch Auto fährt, obwohl er eigentlich schon lange nicht mehr dazu komplett im Stande ist. Er hat einen Herzschrittmacher, nimmt Medikamente und ist auch Sehtechnisch nicht mehr auf bestem Stand. Auch sein Arzt hat ihm zu einem freiwilligen Test geraten. Er selbst empfindet das allerdings als unnötig. Das Auto braucht er eigentlich nicht, will aber natürlich nicht darauf verzichten.
Sein Enkel (8) fährt auch manchmal mit - es gab sogar schon Situationen in denen er am Steuer eingenickt oder in einer Art „Wachschlaf“ war.

Jetzt ist die Frage was man tun kann wenn er selbst meint, alles sei in Ordnung.
Wäre es irgendwie nicht möglich (so hart das auch klingt) ihn anonym zu melden, dass er wenigstens zu einem solchen Test gezwungen wird? So kann es schließlich nicht weiter gehen…

Danke

Petzen ist halt so eine Sache. Normalerweise geht die Fahrtüchtigkeit eines Dritten niemanden was an. Erst wenn es gekracht hat, dann darf normalerweise der Staat eingreifen. Bis dahin gilt der Fahrer als fahrtüchtig. Ich habe mich mit dem Thema, vor vielen Jahren, beschäftigt und kam zu dem Ergebnis nichts zu tun. Es ist aber gelungen, mit gutem Zureden, daß freiwillig der Führerschein in einer Mottenkiste landete und das Auto abgegeben (an die Schwiegertochter) wurde. Alte Leute hängen nunmal am Führerschein, auch wenn sie sich und andere gefährden. Die Erkenntnis bekommen, daß man nicht mehr fahren darf, ist sehr schwer.

Bei der Behauptung, da kann jemand nicht mehr Auto fahren, unterstellen die Aufsichtsbehörden, daß sich hier jemand profilieren will, ohne dazu berechtigt zu sein. Ich kann auch nicht behaupten, mein Nachbar ist zu blöd zum Autofahren, weil er mit 100 anstatt 50 bei mir vor der Haustüre vorbeischießt und deshalb soll ihm der Führerschein entzogen werden. Kurzum, nur wenn ein Unfall passiert, dann greift in der Regel die Führerscheinstelle ein. Vorher nicht. Nebenbei bemerkt, der Arzt darf gar nichts tun, denn er unterliegt der Schweigepflicht. Wenn der Enkel - berechtigt - Angst hat, dann soll er schlicht und ergreifend zu Fuß gehen… Also nicht mehr mitfahren! Wenn der alte Herr unterwegs einpennt, dann sollte man ihn mal in ein Schlaflabor schicken. Wenn eine sog. Schlafapnoe vorliegt, dann muß er nachts, ich nenne es mal so, beatmet werden. Ich weiß von Betroffenen, daß dies absolut hilft und keine Autobahnausfahrten mehr verschlafen werden.

Ich schlage vor, daß Du Dich mit Fachleuten der Automobilclubs sprichst (ggf. über ein Mitglied). Vielleicht können die Dir einen guten Rat geben.

Klaus

Hallo

Sein Enkel (8) fährt auch manchmal mit - es gab sogar schon Situationen in denen er am Steuer eingenickt oder in einer Art „Wachschlaf“ war.

War da der Enkel dabei?
Was ist denn passiert, nachdem er am Steuer eingenickt ist?
War denn jemand dabei, oder hat er es selber erzählt?

Viele Grüße

Hallo,

Ich kenne einen Rentner der mit 77 noch Auto fährt, obwohl er
eigentlich schon lange nicht mehr dazu komplett im Stande ist.

das sagt wer?

Stell Dir vor, jemand meint , dass Du nicht mehr in der Lage wärst, ein KFZ sicher zu führen, weil er vielleicht etwas komische Kriterien an die Fahrtüchtigkeit im Allgemeinen stellt oder Dich einfach nur mal tüchtig ärgern will. Fändest Du es richtig, wenn er mit einem anonymen Hinweis erzwingen könnte, dass Du Deine Fahrtüchtigkeit nachweisen müsstest?

Gruß

S.J.

Richtig! Geht niemanden was an!
Acho, nur dass ich das jetzt richtig verstanden habe:
Wenn jemand fleißig gebechert hat, geht das niemanden was an wenn er Auto fährt, solange es nicht kracht?

Man ist auch mit 5,6 Promille solange noch fahrtüchtig, bis man tatsächlich einen Unfall baut?
Und es geht die Polizei nichts an?

Gut zu wissen, dass die Fahrtüchtigkeit erst nach dem Unfall, möglicherweise mit tödlichen Folgen, für irgendwen interessant wird…

Das sollte man sich für seine nächste Sauftour merken und dem Polizisten sagen. Wird sicher eine lustige Unterhaltung.

Ich glaube, man müsste hier wohl etwas differenzierter unterscheiden zwischen mangelnder Fahreignung und tatsächlichem Vorliegen von Fahruntüchtigkeit.
Denn letzteres geht tatsächlich wen was an, denn es werden Menschenleben akut gefährdet.

Lektüre hier:
http://www.freiepresse.de/RATGEBER/Altersbedingte-Fa…

Zitüte:
"Wenn die Fahrtüchtigkeit so extrem nachlässt, dass unmittelbare Gefahr für Leib und Leben besteht, haben Angehörige eine moralische Verantwortung", gibt Stephan zu bedenken. In solchen Fällen könne man die zuständige Verkehrsbehörde informieren. Sie könne von dem Betroffenen fordern, die Fahreignung durch ein positives Gutachten nachzuweisen.

Gruß,
Michael

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undHallo,

Jetzt ist die Frage was man tun kann wenn er selbst meint,
alles sei in Ordnung.

nichts

Wäre es irgendwie nicht möglich (so hart das auch klingt) ihn
anonym zu melden,

Auf Anonym reagiert niemand, man erhält auch keine Antwort und, man verbringt weiterhin schlaflose Nächte o.ä.
Vorschlag: gehe zur Polizei. Dann wirst über die Rechtslage aufgeklärt und du bist sicher, dein Möglichstes getan zu haben.

Gruß
Otto

Hallo erstmal,

wende Dich an die Führerscheinstelle des zuständigen Straßenverkehrsamtes, und schildere dem gegenüber ganz sachlich und objektiv die Dinge, die Dich an der Fahrtüchtigkeit zweifeln lassen. Wenn man aufgrund dieser mitgeteilten Tatsachen es für angeraten erachtet, dass der Mann seine Fahrtauglichkeit nachweisen muss, dann wird ihn die Behörde hierzu auffordern. Kann er diesen Nachweis nicht erbringen, dann muss der den Lappen abgeben bzw. wird er notfalls zwangsweise eingezogen und die Fahrerlaubnis erlischt.

Und um das mal ganz klar zu sagen: Niemand hat einen Anspruch darauf seinen Führerschein ewig und unter vollständiger Ignoranz seiner Fahrtüchtigkeit zu behalten! Und es ist auch vollkommen egal, ob es erst anlässlich eines schweren Unfalls dazu kommt, dass sich jemand der Überprüfung seiner Fahrtüchtigkeit stellen muss, oder weil ein aufmerksamer Nachbar die zuständigen Stellen darauf aufmerksam macht, ganz abgesehen natürlich davon, dass man so viel Leid von potentiellen fremden Unfallopfern und den Betroffenen abwenden kann.

Entscheidend ist letztendlich, ob die Fahrtüchtigkeit gegeben ist, oder nicht, und nicht, wann und wem es zuerst auffällt, dass hieran deutliche Zweifel bestehen. Niemand der in so einem Fall Initiative ergreift, muss sich daher ein schlechtes Gewissen einreden lassen, dass er jemand angeschwärzt habe, oder verantwortlich dafür ist, dass jemand den Führerschein verliert. Umgekehrt wird ein Schuh draus: Niemand darf fahren, der dazu nicht mehr in der Lage ist. Wer das ignoriert, ist selber Schuld, wenn es dann zu so einem Verfahren kommen muss, und insbesondere auch ganz alleine dafür verantwortlich, ob er dann ggf. aufgrund objektiver Untersuchungsergebnisse ganz offiziell die rote Karte bekommt.

Gruß vom Wiz

Müsste nicht eher die Führerscheinstelle die Fahr un tüchtigkeit nachweisen (MPU)?!

Müsste nicht eher die Führerscheinstelle die Fahr un tüchtigkeit
nachweisen (MPU)?!

Das läuft bei einer MPU ja mehr oder weniger auf das gleiche hinaus…

S.J.