Guten Tag,
bis 1976 GKV dann bis 1979 PKV. danach selbsständig o.Vers… Nun mit 66 J. als Rentner weigern sich die Versicherungen zur Aufnahme. Wer könnte eine Lösung mitteilen?
DANKE u. Gruß P d M
bis 1976 GKV dann bis 1979 PKV. danach selbsständig o.Vers…
Nun mit 66 J. als Rentner weigern sich die Versicherungen zur
Aufnahme. Wer könnte eine Lösung mitteilen?
Basistarif der PKV. Bei der letzten PKV-Gesellschaft besteht Kontrahierungszwang. Aufnahmeersuchen an die Zentrale richten. Der Außendienst darf es nicht oder bügelt es ab.
… die KV muß rückwirkend zum 1.2.09 abgeschlossen werden. Die PPV auch rückwirkend, allerdings weiß ich nicht genau wielange (Beginn war 1995). das bedeutet allerdings auch, dass die Beiträge rückwirkend geleistet werden müssen.
Zusätzlich ist mit einem Bußgeld des Staates zu rechnen (für den Bereich PPV habe ich das in meinem Kundenkreis schon gesehen).
Das ist keine Laune der Versicherung, sondern Gesetz.
Hallo Nordlicht,
kleine Korrektur.
… die KV muß rückwirkend zum 1.2.09 abgeschlossen werden.
Die PPV auch rückwirkend, allerdings weiß ich nicht genau
wielange (Beginn war 1995). das bedeutet allerdings auch, dass
die Beiträge rückwirkend geleistet werden müssen.
Vertragsbeginn KV und PPV zum nächsten Monatsersten. Zahlungsverpflichtung KV ab 01.02.09 (6 volle Monatsbeiträge, für ggf. weitere Monate anschließend jeweils 1/6tel Monatsbeitrag. PPV keine Nachzahlung aber Wartezeiten!
Das ist keine Laune der Versicherung, sondern Gesetz.
So ist es!
Gruß Joerg Koenig
Hallo Jörg,
Vertragsbeginn KV und PPV zum nächsten Monatsersten.
Zahlungsverpflichtung KV ab 01.02.09 (6 volle Monatsbeiträge,
Das hatte ich auch so gemeint. Meines Wissens ist der Vertragsbeginn tatasächlich der 1.2., es können rückwirkend Leistungen in Anspruch genommen werden. Oder irre ich da ?
für ggf. weitere Monate anschließend jeweils 1/6tel
Monatsbeitrag. PPV keine Nachzahlung aber Wartezeiten!
Bei einem meiner Kunden wurde die PPV von uns für 8 Monate nacherhoben, aber das könnte andere Gründe haben, als den gesetzlichen Zwang.
Gruß
Nordlicht
Hallo Nordlicht,
§ 193 VVG ist hier eindeutig: „Wird der Vertragsabschluss später als einen Monat nach Entstehen der Pflicht…beantragt, ist ein Prämienzuschlag zu entrichten. Dieser beträgt einen Monatsbeitrag für jeden weiteren angefangenen Monat der Nichtversicherung, ab dem sechsten Monat ein Sechstel eines Monatsbeitrages…“
Es sind ergo max. 5 volle (und nicht 6- wie ich versehentlich schrieb - sowie anschliessend jeweils 1/6- Monatsbeitrag Zuschlag zu entrichten.
Versicherungsschutz besteht rückwirkend nicht!
Gruß Joerg Koenig