Guten Tag
Folgende Situation: Ein Rentner der normale Rente und eine kleine Betriebsrente erhält, hat einen Nebenjob. Dieser fällt jetzt unter den neuen Mindestlohn. Dadurch muss er jetzt Steuern zahlen. Er ist Lohnsteuerklasse 5 (da die Frau länger gearbeitet hat, ist sie in 3, mittlerweile aber auch Rentnerin mit einer kleinen Rente). Das Gehalt wird aber nach 6 versteuert. Kommt der Rentner irgendwie raus, das Gehalt zu versteuern? Oder gibt es eine andere Möglichkeit weniger Steuern zu zahlen? Vielen Dank für die Antworten.
Die Alternative heißt richtig Rechnen
Servus,
wie wenig Steuern der Rentner zahlt, kann er nur bei der Veranlagung sehen - oder für 2015, indem er eine Veranlagung simuliert. Bei Lohnsteuerklassen 5 und 6 (warum eigentlich 6?) ist der Lohnsteuereinbehalt viel höher als das, was der Rentner für seine anteiligen Einkünfte an ESt zahlen muss.
Wenn der Rentner mal schaut, wie hoch seine Steuerbelastung wirklich ist, wird er sich über den Mindestlohn nicht weniger freuen wie die anderen Niedrigstlöhner - soweit sie nicht wegen des Mindestlohns abgebaut worden sind oder werden.
Schöne Grüße
MM
Hallo,
… (warum eigentlich 6?)
Dürfte an der Betriebsrente liegen und es wurde schlicht keine Karte vorgelegt, weil es Bockwurst war, ob man die VI bekommt, weil es der „zweite“ Job war oder weil man keine vorgelegt hat.
Wenn der Ehepartner jetzt auch in Rente ist und nur Rente bekommt, dann könnten die Vorauszahlungen derart optimiert werden, wenn jetzt für die Betriebsrente oder den Nebenjob die III genommen wird und für das andere die VI. Einfluss auf die Steuerhöhe hat es allerdings tatsächlich nicht.
Grüße
Hallo Dan,
El Buffo hat das Richtige vorgeschlagen: Damit auch schon der laufende Lohnsteuerabzug weniger wird, die III/V rumdrehen. Dazu müssen beide einen gemeinsamen Antrag beim Finanzamt stellen (die Gemeinden machen jetzt nichts mehr mit Lohnsteuerkarten und so).
Neu mit der elektronischen Übermittlung der Merkmale zum Lohnsteuerabzug ist, dass man nicht mehr aussuchen kann, wem man welche Lohnsteuerkarte gibt: Zunächst verteilen sich die beiden Lohnsteuerklassen für Betriebsrente und Nebenjob nach dem, welche der beiden Abrechnungsstellen zuerst die Merkmale abruft. Die Abrechnungsstellen können das aber beeinflussen - man muss ihnen dazu aber sagen, was Sache ist.
Wenn jetzt bereits die Abrechnungsstelle mit der Sechs abrechnet, von der die kleineren Bezüge kommen, braucht man nichts extra zu machen.
Schöne Grüße
MM
Hallo Dan, für Neurentner allerdings wird der Rentenbetrag, bis zu dem keine Steuern anfallen, immer geringer. Der Grund hierfür: Der Besteuerungsanteil steigt für jeden neuen Rentnerjahrgang an. So gilt bei Rentenbeginn in 2015 ein Besteuerungsanteil von 70 %, in 2014 waren es noch 68%. Wichtig: Ob Sie eine Steuererklärung abgeben müssen, hängt von der Höhe Ihrer steuerpflichtigen Einkünfte ab. Dazu gehören nicht nur Renteneinkünfte aus der gesetzlichen Rente, sondern auch weitere Einnahmen wie zum Beispiel Mieteinnahmen oder Betriebsrenten. Die höchste Jahresbruttorente 2014, die steuerunbelastet bleibt 14.705 € = Monatsbruttorente 1.225 € ; der Besteuerungsanteil hier 68 %; der betragsmäßig festgeschriebene steuerfreie Teil der Rente liegt bei 4.706 € und besteuert wird die Rente ab 9.999 € abzüglich Werbungskostenpauschbetrag 102 €, abzüglich Sonderausgabenpauschbetrag 36 € sowie abzugsfähige Vorsorgeaufwen-dungen bis 1.507 €. Ergibt ein zu versteuerndes Einkommen (entspricht dem Grundfreibetrag) von 8.354 €. Bei diesen Werten liegt das zu versteuernde Einkommen nicht über dem Grundfreibetrag und die Rente bleibt somit letztlich steuerfrei. Für verheiratete Rentner verdoppeln sich diese Beträge. Vorausgesetzt, auch der Ehepartner hat keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte. Bezieht er eine gesetzliche Rente, müssen Sie berücksichtigen, dass für diese Rente eventuell ein anderer Besteuerungsanteil gilt. Deshalb Steuerklassenwechsel in III/V beim Finanzamt beantragen und dann mal durchrechnen lassen. Viele Grüße polka30
Hallo Heidi,
dieser Wörtersee war jetzt mit Verlaub ziemlich wenig ergiebig: „Neurentner“ kommen im ganzen Sachverhalt nicht vor, im Gegenteil: „Die Frau hat länger gearbeitet“ - d.h. der Rentner, um den es geht, ist schon eine ganze Weile Rentner.
Und dass man sich beim Finanzamt steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten „durchrechnen lassen“ kann, halte ich für ein Gerücht.
Schöne Grüße
MM
Ei Hallo,
ja klar, die Betriebsrente ist ja auch noch da - da hab ich mal wieder viel zu schlampig gelesen.
Schöne Grüße
MM