Jetzt muss ich mich langsam mit der Besteuerung fuer Rentnereinkommen befassen.
Ehepaar: ab wieviel Euro im Monat oder Jahr faengt die Steuer an? Wie hoch? Und wie steigert es sich? Kann irgendwas abgesetzt werden?
Entsprechende Tabellen im Internet?
einfach bei google die begriffe „rentner“ und „steuer/steuererklärung/steuern/…“ eingeben - und schon purzeln hunderte bis tausende wirklich guter und informativer artikel aus dem netz.
wer´s gerne konzentriert mag, der kauft sich den konz oder ähnliches, da gibt´s für 10euro gewaltigen wissenszuwachs.
und wenn dann noch fragen offen sind (für´s detail), dann helfen wir hier im forum gerne weiter.
warum ich das schreibe? weil man auf eine derart allgemeine frage „wie sieht das aus mit rente und steuer?“ keine antwort geben kann, die nicht unweigerlich buchformat annimmt.
Hallo Karl,
Liegen die Gesamteinnahmen bei allein stehenden Rentnern unter 7664 Euro, kann auf die Steuererklärung verzichtet werden. Bei Ehepaaren liegt der Freibetrag bei 15329 Euro.
Alle, die in diesem Jahr zum ersten Mal eine gesetzliche Rente beziehen, müssen 54 Prozent davon versteuern. Wer 2008 in Rente geht, zahlt bereits Steuern für 56 Prozent seiner Rente. Der zu versteuernde Anteil der Renteneinkünfte steigt bis zum Jahr 2020 kontinuierlich um jeweils zwei Prozent pro Jahr, ab 2021 um je ein Prozent. Ab 2040 wird dann auf das gesamte Einkommen von Rentnern Steuern erhoben.
Zu den Einnahmen zählen die gesetzliche Rente, Zahlungen aus privaten Rentenverträgen bzw. Firmenpensionen und selbstständiger Arbeit, Zinsen oder Mieteinkünfte.
Steuerlich angesetzt werden können Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie Kirchensteuern und Spenden (Sonderausgaben). Das Finanzamt berücksichtigt zudem geleistete Beiträge für Versicherungen bis zu einer Höhe von 4402 Euro (bei Verheirateten: 8804 Euro). Bei weiteren Beiträgen bis zu einer Höhe von 1334 Euro (bei Verheirateten: 2668 Euro) wird noch die Hälfte steuerlich anerkannt. Berufstätigen Rentnern steht darüber hinaus die Werbungskostenpauschale in Höhe von 920 Euro zu.
Aufwendungen für die Pflege von Angehörigen oder eine Haushaltshilfe sowie Krankheits- und Arztkosten, können als außergewöhnliche Belastungen steuerlich gelten gemacht werden.
Wer zu Beginn des Jahres mindestens 64 Jahre alt war, erhält bei Nebeneinkünften wie Zinsen, Mieten oder selbstständiger Arbeit einen Altersentlastungsbetrag.
Ich habe im Internet die Adresse www.steuertipps.de/Rentenrechner
gefunden. Ich glaube dort kann man die Steuerdaten eingeben und rechnen lassen, und es gibt auch eine Tabelle.
Ich hoffe, ich konnte ein bisschen helfen
Gruß Sylke
Da habe ich leider gar keine Ahnung. Mit solchen Fragen geh besser zu deinem Steuerberater, weil das ja immer auf die Situation des Einzelnen ankommt und man ja so pauschal nix sagen kann. Gruß Anne
Jetzt muss ich mich langsam mit der Besteuerung fuer
Rentnereinkommen befassen.
Ehepaar: ab wieviel Euro im Monat oder Jahr faengt die Steuer
an? Wie hoch? Und wie steigert es sich? Kann irgendwas
abgesetzt werden?
Entsprechende Tabellen im Internet?
Karl
So weit mir Bekannt: Steuern sind bei einem Einkommen (z.B. Zinsertrag und Nebenerwerblohn) über 2400,00€ fällig. Möglich ist der Antrag (beim Finanzamt)auf eine NV-Bescheinigung. In den nächsten 3 Jahren wird keine Steuer fällig. Danach muß der NV-Vertrag erneut beantragt werden.