Rentner-Einkommen-Steuer

Liebe/-r Experte/-in,
ein Ehepaar ist 2002 in Rente gegangen. Beide schwer krank mit jeweils 100% Schwerbehinderung. Die Frau blind, dem Ehemann wurde ein Bein amputiert.(Weis nicht ob das eine Rolle spielt.) Seit dem die beiden in Rente gegangen sind haben sie auch keine Einkommenssteuererklärung mehr eingereicht. Sie hatten sich in einem Steuerbüro erkundigt was zu tun wäre, es wurde Ihnen gesagt, sie sollten warten bis das Finanzamt sich meldet. Nun haben sie aber gehört das sie sehr wohl Einkommenssteuerpflichtig sind.
Meine Fragen: 1. Haben sie sich ungesetzlich verhalten?
2. Wenn ja, was kann man tun?
Vielen Dank
Otmar Kierstein

Hallo,

grundsätzlich ist die Rente einkommensteuerpflichtig. Allerdings ist ein gewisser Anteil davon steuerfrei. Bei Renteneintritt in 2002 waren das 50%. Das bedeutet, dass 50% des Rentenbetrages von 2002 dauerhaft steuerfrei sind. Der Betrag bleibt also konstant und erhöht sich nicht mit den Rentenerhöhungen.

Inwiefern nun eine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung ergeben könnte, hängt von verschiedenen Kriterien ab. Unter anderem davon ob und in welcher Höhe weitere Einkünfte neben der Rente anfallen. Grundsätzlich steht jedem Steuerpflichtigen ein Freibetrag von 8.004€ im Jahr zu. Wenn als nichts weiter als die Rente da ist könnte wohl jeder ca. 16.000€ im Jahr (Ehepaare insgesamt das Doppelte) an Einkommen haben, ohne das eine Steuer anfiele. Letztlich können auch noch die Krankenkassen und Pflegeversicherungbeiträge und falls vorhanden die Zusatzbeiträge und weitere Pauschalen abgezogen werden.
Also am besten einen Überblick über alle Einkünfte (Miete, Betriebsrente etc. pp.) und alle Freibeträge und Sonderausgaben abziehen.
EIne Einkommensteuerklärung muss nur abgegeben werden, wenn man dann über 8.004/16.008€ im Jahr zu versteuerndes Einkommen liegt.

Grüße

Danke El Buffo
Hallo,

grundsätzlich ist die Rente einkommensteuerpflichtig.
Allerdings ist ein gewisser Anteil davon steuerfrei. Bei
Renteneintritt in 2002 waren das 50%. Das bedeutet, dass 50%
des Rentenbetrages von 2002 dauerhaft steuerfrei sind. Der
Betrag bleibt also konstant und erhöht sich nicht mit den
Rentenerhöhungen.

Inwiefern nun eine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung
ergeben könnte, hängt von verschiedenen Kriterien ab. Unter
anderem davon ob und in welcher Höhe weitere Einkünfte neben
der Rente anfallen. Grundsätzlich steht jedem
Steuerpflichtigen ein Freibetrag von 8.004€ im Jahr zu. Wenn
als nichts weiter als die Rente da ist könnte wohl jeder ca.
16.000€ im Jahr (Ehepaare insgesamt das Doppelte) an Einkommen
haben, ohne das eine Steuer anfiele. Letztlich können auch
noch die Krankenkassen und Pflegeversicherungbeiträge und
falls vorhanden die Zusatzbeiträge und weitere Pauschalen
abgezogen werden.
Also am besten einen Überblick über alle Einkünfte (Miete,
Betriebsrente etc. pp.) und alle Freibeträge und
Sonderausgaben abziehen.
EIne Einkommensteuerklärung muss nur abgegeben werden, wenn
man dann über 8.004/16.008€ im Jahr zu versteuerndes Einkommen
liegt.

Grüße