Hallo,
Für die Jahre 2005 bis 2010 sind Steuererklärungen abzugeben. Für die Rente hat Deutschland das Besteuerungsrecht, für Kapitaleinkünfte (Zinsen, Dividenden) Frankreich.
Das Fa. Neubrandenburg bietet die Möglichkeit, auf Antrag die unbeschränkte Steuerpflicht in Anspruch nehmen zu können. Zur Erlangung dieser Steuerpflicht gibt es Höchstgrenzen; eine relative und eine absolute.
Zur Information: Die absolute Höchstgrenze ist im Jahr 2005 mit 6136 Euro angegeben. Diese Höchstgrenze muss gleich oder kleiner als der Betrag sein, für den Frankreich das Besteuerungsrecht hat (z.B. Kapitalerträge). Bedeutet hier das Wort ‚absolut’, dass bei einer evtl. geringfügigen Überschreitung –z.B. um 20 € - eine unbeschränkte Steuerpflicht nicht gewährt wird. Oder gibt es einen gewissen Spielraum in Form eines Freibetrages.
Hat einer der Forumsteilnehmer schon ein ähnliches Problem gehabt.
Danke