Hallo,
ein Altersrentner mit einer Bruttorente von knapp 1200 € at sich im vorigen Jahr selbstständig gemacht und das auch beim FA angezeigt.
Was genau hat er denn angezeigt? ich kann mich dunkel erinnern, dass da auf diesem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auch angegeben werden konnte/sollte/musste, was man macht und ob das freiberuflich sei. (Davon hängt es natürlich nicht ab, wenn der Maurer da freiberuflich angibt.)
Da man ihm aber nicht sagen konnte/wollte, ob er als Kleingewerbler oder Freiberufler eingestuft wird
Das kann man auch so nicht beantworten. Die Frage ist entweder Kleingewerbler (eigentlich Kleinunternehmer) oder nicht, was aber auch nur für die Umsatzsteuer Bedeutung hat oder ob gewerblich oder freiberuflich.
will er erstmals für das Jahr 2014 anfang nächsten Jahres zu einem Steuerberater gehen, damit dort alle Fragen geklärt und die entspr. Unterlagen an das FA eingereicht werden. Im Gründungsjahr gab es keinen Geldzufluss aus der Selbstständigkeit. Im Jahr 2014 werden es voraussichtlich ca. 23.000 € sein.
Soll das Gewinn oder Umsatz sein?
Angestrebt ist u.a. die Berücksichtigung der PKW km-Pauschale für Kundenbesuche und die Anerkennung des häuslichen Arbeitszimmers. Die Frau des Rentners erhält eine unbefristete Erwerbsunfähigkeitsrente von knapp 900 € Brutto und sie übt einen MiniJob aus.
Die ESt Veranlagung für das Jahr 2013 worde mit 0 € festgesetzt.
Das wundert bei den Einkünften nicht.
Frage: sollte bei einem Steuerberater lediglich die Selbstständigkeit des Rentners bearbeitet werden?
Da man ja den Rest offenkundig schon selber macht, würde das reichen. Der arbeitet schließlich auch nicht umsonst.
Oder ist es sinnvoller, auch die ESt dort mit machen zu lassen? Und was würde so etwas in etwa kosten?
Kommt drauf an, was man alles machen lässt. Der ungefähre Rahmen ist hier schon angedeutet worden. So ein Steuerberater ist für das Beraten wirklich gut. Die Beraten auch Unternehmensgründer, und hier könnte dann die Frage freiberuflich oder gewerblich schon beantwortet werden. Nur für das Erledigen der Buchführung oder der Steuererklärungen halte ich das ganz persönlich für zu teuer.
Für sowas gibt es heutzutage ganz passable Softwarelösungen. Kostet eben etwas mehr Zeit. Letztlich also auch eine Frage der persönlichen Präferenzen.
Meiner Meinung nach spricht nichts dagegen, in der Steuererklärung die Einkünfte aus der Selbstständigkeit einfach mal als freiberuflich anzugeben, wenn denn die Art der Tätigkeit irgendwie in die Katalog- oder verwandten Berufe passt. Für Maler und Tapezierer scheidet das beispielsweise aus. Solange der Umsatz unter dem Freibetrag für die Gewerbesteuer liegt, wird das beim FA eventuell nicht mal jemanden interessieren. Wenn die das dann im Bescheid als gewerblich klassifizieren, kann man nochmal nachhaken. Die IHK ist die ersten beiden Jahre umsonst und kostet auch danach erst ab einem Gewinn von 5.200€ Geld. Wenn man drunter liegt, kann es einem also praktisch egal sein, kostet dann nur noch die Gewerbeanmeldung.
Grüße