Rentner (keine Grusi):Übernimmt Sozialamt Kaution?

Hallo,

angenommen, eine Person (alleinstehend) bekommt so um die 850 Euro Rente, hat also weder Anspruch auf Grundsicherung noch auf Wohngeld. Die Person lebte bisher in einer Partnerschaft, musste also keine Kaution bezahlen, da dem Partner die Wohnung bereits gehörte.

Was wäre, wenn sich die Person nun aber von dem Partner trennen möchte und sich eine eigene Wohnung nehmen will, aber die Kaution nicht aufbringen kann? Könnte hier dann evtl. erstmal das Sozialamt einspringen?

Danke im Voraus

Hallo Leonora,

diese Person könnte evtl. die Kaution darlehensweise vom Sozialamt erhalten. Die Person sollte einfach mal beim zuständigen Sozialamt nachfragen.

Darlehensweise deshalb, da die Kaution üblicherweise nach Auszug aus der Wohnung wieder zurückgezahlt wird (sofern man die Wohnung nicht in katastrophalem Zustand wieder zurück gibt). Somit kann und soll die Kaution dann komplett wieder an das Sozialamt zurückgezahlt werden.

Schöne Grüße
ElNour

Hallo

angenommen, eine Person (alleinstehend) bekommt so um die 850 Euro Rente, hat also weder Anspruch auf Grundsicherung noch auf Wohngeld.

Dass da kein Wohngeld möglich ist, würde ich aber nicht so ohne weiteres annehmen. Die Person sollte ggf. wenigstens mal einen Antrag stellen. - Käme natürlich auch darauf an, wie hoch die Miete ist.

Was die Kaution betrifft, wurde ja schon geantwortet.

Viele Grüße