Rentner mit Hinzuverdienst

Hallo an alle Fachleute,

wie könnte es theoretisch aussehen, wenn ein Frührentner mtl. € 450,00 hinzuverdiene darf.

Dann führt ja sein Arbeitgeber pauschal für Steuer,Renten-,Krankenversicherung usw. rd. 30 % = ca. € 120,00 an die Knappschaftskasse ab.

Aber von diesen Beiträgen hat der Rentner ja nichts:

Krankenversichert über die Rente

Das Rentenkonto ist zu; also keine Erhöhung der Rente !!!

Wenn dieser Rentner nun ein Gewerbe anmeldet ( für alles mögliche ) und seinem Arbeitgeber dann eine Rechnung mit MWST stellt, hat er unter dem Strich das gleiche.

Die MWST ist für den Arbeitgeber kostenneutral und der kleine Rentner kann noch Werbungskosten geltend machen, wobei man hier die Steuerbelastung außen vor lassen sollte.

Was haltet ihr von dieser Überlegung, die wir im Rentnerkreis am Stammtisch andiskutiert haben.

Kann jemand evtl. noch Informationen geben, was eine Gewerbeanmeldung kostet und was zu beachten ist.

MfG

Stefan Seidel

Hallo,

geringfügige Beschäftigungen sind seit 01.01.2013 bis 450€ mtl. Steuer und Sozialversicherungfrei.
Reicht das schon als Antwort?

Ein Gewerbe ist zwar schnell angemeldet, aber man sollte auch den Aufwand für einen Jahresabschluß Bedenken. Und wenn das Finanzamt keine Gewinnerzielungsabsicht erkennt sondern es als Liebhaberei einstuft, ist es ganz schnell vorbei mit Selbstständig. Im übrigen geht das dann ggf. Auch rückwirkend!

VG
MM

Hallo an alle Fachleute,

wie könnte es theoretisch aussehen, wenn ein Frührentner mtl.
€ 450,00 hinzuverdiene darf.

Dann führt ja sein Arbeitgeber pauschal für
Steuer,Renten-,Krankenversicherung usw. rd. 30 % = ca. €
120,00 an die Knappschaftskasse ab.

Aber von diesen Beiträgen hat der Rentner ja nichts: Falsch,denn die Kasse zahlt zwar einen beitrag zur KV, zieht diesen aber von der rente wieder ab.

Krankenversichert über die Rente

Rentner Zahlen die KV komplett selbst.

Das Rentenkonto ist zu; also keine Erhöhung der Rente !!!

Falsch denn der Betrag welcher den Anteil des Arbeitgebers Übersteigt bleibt dem rentner .

Wenn dieser Rentner nun ein Gewerbe anmeldet ( für alles
mögliche ) und seinem Arbeitgeber dann eine Rechnung mit MWST
stellt, hat er unter dem Strich das gleiche.

Die MWST ist für den Arbeitgeber kostenneutral und der kleine
Rentner kann noch Werbungskosten geltend machen, wobei man
hier die Steuerbelastung außen vor lassen sollte.

so ganz einfach ist auch das nicht denn dann spielt das FA wieder mit und auch kleingewerbe sind nicht Steuerfrei und absetzbar sind auch keine Werbekosten sondern eben Betriebsausgaben die zu belegen sind es muss also eine vereinfachte Buchführung geben die ggf nachprüfbar ist.

Was haltet ihr von dieser Überlegung, die wir im Rentnerkreis
am Stammtisch andiskutiert haben.

erst mal genau kundig machen.

Kann jemand evtl. noch Informationen geben, was eine
Gewerbeanmeldung kostet und was zu beachten ist.

die Gewerbeanmeldung kostet ca 30 -50 € je nachdem was gemeldet wird.

hoffe das hilft erstmal es gehtalso darum einzelheiten zu klären…

MfG

Stefan Seidel

HEy,
wenn man eine Rente vor erreichen der Regelaltersgrenze bezieht gilt nun mal 450€ hinzuverdienst. http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servle…
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servle…

Der Arbeitgeber muss diesen Anteil abführen, sonst würde er nur noch Rentner beschäftigen.
Wo die 450€ stammen ob aus Beschäftigung oder Selbständigkeit ist der Rentenversicherung egal.

Die anderen Fragen kann ich nicht beantworten.

Gruß

Hallo,die Gewerbeanmeldung ist unterschiedlich.
Je nach Art des Gewerbes.
Ich würde empfehlen ein sogenanntes Teil bzw Nebengewerbe zu eröffnen und die Idee finde ich nicht schlecht aber es müsste nochmals genau geprüft werden.
Am besten mit einem Steuerberater besprechen.
Die Kosten für mein Nebengewerbe lagen bei 45 ERuro.
Ich würde außerdem übrigens empfehlen falls Ihr ein Gewerbe anmeldet soviel wie möglich anzumelden.Wenn Ihr später was hinzu nehmt oder ummeldet kostet das immer wieder neu und so zahlt Ihr nur einmal.Das heisst gleich nicht nur für …blablabla Autoteile sondern für Renovierungen Haus,Garten,Autoteile bis sonstwas,ist alles möglich.LG baziboss

Ich gehe davon aus, dass dies bereits geregelt ist. Falls hier noch Fragen sind, bitte nochmal anfragen.