Wenn eine Nebeneinkunft per Feststellungsbescheid negativ ausfällt, wird dieses Minus nur mit den übrigen Nebeneinkünften verrechnet oder mit der Gesamteinkunft?
Gruß Franz
Wenn eine Nebeneinkunft per Feststellungsbescheid negativ ausfällt, wird dieses Minus nur mit den übrigen Nebeneinkünften verrechnet oder mit der Gesamteinkunft?
Gruß Franz
Verrechnet wird erst in derselben Einkunftsart (horizontal), darüber hinaus mit den anderen Einkunftsarten (vertikal), mit Ausnahme einiger „gefangener“ Verluste (z.B. aus Aktienverkäufen oder bestimmte Auslandssachverhalte).
Es kommt auf die Einkunftsart an und was im Feststellungsbescheid genau steht, z.B. Verlustbeschränkungen nach § 15a EStG ggf.