Guten Tag. Nehmen wir an ein Rentner malt in der Freizeit für sich ab und zu Bilder, auf Papier und auch am Computer. Diese Bilder möchte er nun aber gerne verkaufen, er erstellt vielleicht ca. 10-12 Stück Bilder im Monat und hat sich einen Preis von ca.10-30 Euro pro Bild vorgestellt. Ich habe gehört das Malen von Bildern gilt als künstlerische Tätigkeit, wenn der Rentner die Bilder also dann verkauft bräuchte er angeblich keinen Gewerbeschein, ist denn dann irgend etwas anderes notwendig?
Da Rentner inzwischen weder Einkommensteuererklärungen abliefern müssen, kann er die Einnahmen und Ausgaben (einfache Gewinn und Verlustrechnung)in die Anlage EÜR für Selbständige eintragen und in den Mantelbogen die Gewinne=Einkünfte aus Selbstständiger Arbeit.
Und er sollte sich bei der Krankenkasse informieren, wie das zu handhaben ist (bin nicht sicher, ob in dem Fall auch Künstlersozialkasse greift, Versicherungsbrett mal befragen).
Und es gibt für Rentner manche Einschränkungen hinsichtlich eines Maximalzusatzeinkommens, da sollte man vielleicht noch mal die Rentenkasse zu befragen.
Oder er macht das ganze als Hobby, dann es so zu handhaben, als wenn er auf den Flohmarkt geht.
Gruß Susanne
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Ich habe gehört
das Malen von Bildern gilt als künstlerische Tätigkeit, wenn
der Rentner die Bilder also dann verkauft bräuchte er
angeblich keinen Gewerbeschein, ist denn dann irgend etwas
anderes notwendig?
das ist nicht nur angeblich, sondern auch tatsächlich so.
sollte der künstler jedoch aus dieser tätigkeit ein einkommen über 3900,00 € im jahr damit erzielen, muß er (minimale) beträge in die künstlersozialkasse einzahlen (ja, auch als rentner).
generell gibt er sein einkommen einfach bei der einkommensteuererklärung an.