Liebe/-r Experte/-in,
gibt es das, dass sich ein Rentner freiwillig krankenversichern muss, weil er die Vorversicherungszeit für die KV dR nicht erfüllt hat?
Konkret: Die Mutter einer Bekannten muss seit dem sie Rente bezieht, eine freiwillige Krankenversicherung haben. Also selbst von ihrer Rente zu zahlen hat. Geht das überhaupt, oder muss die Rentenkasse IMMER die Krankenbeiträge des Rentners bezahlen? Die Rentnerin war bis auf 7 Jahre immer gestzlich versichert und als Angestellte tätig.
Kann man das irgendwie änern, zB beim Ehegatten mitversichern…?
Geburtsjahr: 1942
Selbstständig tätig von 1992-1997
Renteneintritt: 2006
Danke für die Hilfe und Ratschläge
Ole