Rentner muss sich freiwillig krankenversichern?

Liebe/-r Experte/-in,

gibt es das, dass sich ein Rentner freiwillig krankenversichern muss, weil er die Vorversicherungszeit für die KV dR nicht erfüllt hat?
Konkret: Die Mutter einer Bekannten muss seit dem sie Rente bezieht, eine freiwillige Krankenversicherung haben. Also selbst von ihrer Rente zu zahlen hat. Geht das überhaupt, oder muss die Rentenkasse IMMER die Krankenbeiträge des Rentners bezahlen? Die Rentnerin war bis auf 7 Jahre immer gestzlich versichert und als Angestellte tätig.
Kann man das irgendwie änern, zB beim Ehegatten mitversichern…?
Geburtsjahr: 1942
Selbstständig tätig von 1992-1997
Renteneintritt: 2006

Danke für die Hilfe und Ratschläge

Ole

Hallo Ole,

in die KVdR kommt nur, wer in der zweiten Hälfte seines Berufslebens mindestens 90% gesetzlich versichert war. Und diese Klausel ist nicht erfüllt. Sie muß keine freiwillige Versicherung haben, sondern sie ist in der freiwilligen KVdR, d.h. der KV-Beitrag wird von allen Einnahmen genommen. Die Rentenversicherung zahlt immer (auch bei Pflichtversicherten) nur den halben Beitrag der gesetzl.KVdR. Eine Familienversicherung ist nur drin, wenn sie die entsprechenden Einkommensbedingungen erfüllt. Und die Rente dürfte höher sein.
Die einzige Chance wäre, vor das BVerfG zu ziehen und gegen die Reform der KV vorzugehen. Aber das dauert halt und kostet. Vielleicht öffnet es etwas die Augen betreffs des Vorgehens unserer Volksverräter (natürlich Volksvertreter). Klingt nicht umsonst ähnlich.
MfG JOs

Hallo Ole,

ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Rentner freiwillig einen Krankenversicherungsbeitrag zahlen muss. Entscheidend für die Krankenversicherung ist die Höhe der Rente. Wenn diese über einen bestimmten Betrag liegt, was wahrscheinlich der Fall ist, sind auch Renten Kranken- und Pflegeversicherungspflichtig.
Bitte sprich mal mit der Krankenkasse und schildere den Fall. Es kann sein, dass ein Missverständnis vorliegt. Kläre die Einkünfte mit dem Finanzamt ab, damit dann der Versicherung eine richtige Basis für die Erhebung der Beiträge vorliegt.

Grüße aus Illertissen
efuessl

Pflichtversichert in der Krankenversicherung der Rentner ist, wer in den letztn 20 Jahren mindestens 90 % pflichtversichert war. Alle anderen rentener erhalten eineZuschuss zu ihrer frweiwilligen Versicherung.Im Gegensatz zur Pflichtversicherung zählt dann das gesamte Einkommen zur beitragspflichtigen Bemessung. (Bis zur Bemessungsgrenze)

Damit soll ja verhindert werden, dass sich jemand während des Berufslebens privat versichert, und später wieder die Solidarität in Anspruch nehmen will