Hallo,
wenn ich das richtig verstanden habe übernimmt im Rentenalter die KVdR die Hälfte des Beitrags zur Krankenversicherung (gedeckelt, aber soll hier mal egal sein).
Was ist mit in berufsständischen Versorgungswerken (z.B. Ärzte) Versicherte?
Auf der Homepage der KVdR hatte ich den Eindruck, diese sei nur für Personen, die auch in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.
Übernimmt das dann das zuständige Versorgungswerk?
Ansonsten müsste man sich das als Arzt ja sehr gut überlegen ob man sich privat versichert…
der Beitragszuschus für Rentner der gesetzlichen Rentenversicherung ist gesetzlich in § 106 SGB VI geregelt.
Mitglieder eines berufsständischen Versorgungswerkes wie Ärzte, Zahnärzte, Architekten usw. sind von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit. Sie zahlen Ihren Beitrag an das selbstverwaltete Versorgungwerk.
Diese Versorgungswerke können in ihrer Satzung nicht nur die Höhe der Versorgung bestimmen, sondern auch sonstige Leistungen. Es kommt deshalb auf die Satzung und die gewählte Selbstverwaltung an, ob es einen Zuschuss gibt oder nicht.