Rentner selbstständig ges. KV

Hallo,

eine Bekannte (Altersvollrente, 65 Jahre, ges. versichert) möchte sich selbstständig machen. Wie funktioniert das denn dann mit der KV.
Sie ist ja über die Rente in der ges. KV versichert. Muss sie sich dann auch freiw. ges. versichern? Oder gibt es hier Zuverdienstfreibeträge (im Sinne der ges. KV)?
Im „normalen“ Berufsleben kann man sich auch nebenberuflich selbstständig machen. Geht das auch mit der Rente?

Fragen über Fragen…

ich würde mich freuen, wenn jemand Licht ins Dunkel bringt.

Viele Grüße

Gesine

P.S. Mein Wissensstand ist der, dass jeder Cent an die KV gemeldet werden muss und dann entsprechend die Beiträge steigen?

Hallo !

Ja,man kann unbegrenzt hinzuverdienen,es ändert sich an der Rente nichts (wenn über 65 Jahre).
Man muss aber Krankenkasse(nicht Rentenkasse) informieren und die Einnahmen aus der Selbstständigkeit selbst krankenversichern,voller Beitrag zu 100%,nicht wie bei der Rente nur zu 50%.
Es gibt aber einen Höchstsatz(Beitragsbemessungsgrenze ca. 3.780 €).

Das nun auch Steuern anfallen ist sicher bekannt.

MfG
duck313

Hallo,
natürlich kann man sich auch als Rentner selbstständig machen, und als
Altersruhegeldempfänger ist das Arbeitseinkommen auch nicht rentenschädlich. Was die Krankenversicherung betrifft, so wird unterschieden zwischen hauptberuflich Selbständig (wenn das zutrifft ist eine Pflichtversicherung als Rentner nicht möglich) oder nebenberuflich selbständig tätig - in diesem Fall kann die Pflichtversicherung als Rentner durchgeführt werden.
Überschreitet in diesem Fall das Arbeitseinkommen den monatlichen Betrag von 131,25 €, dann muss auch für dieses Arbeitseinkommen Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden.
Gruss
Czauderna

Danke euch Beiden
Vielen Dank für eure Antworten

Gesine