Rentner Selbstständigkeit

Hallo,

ein 64jähriger Altersrentner arbeitet auf Geringfügigkeitsbasis (quasi selbstständig) mit wechselnden Einnahmen. Die Einnahmen liegen meistens unterhalb 400 €/Mon., evtl. auch mal mehr. Da er freiwilliges Mitglied einer GKV ist muss er auf dieses (steuerbereinigte) Einkommen auch KV und Pfl.V. Beiträge zahlen. Es soll eine Sonderregelung geben, bei der unterhalb einem Betrag von 875 € ein geringerer Beitrag zu zahlen ist?

Danke!
Gruß jetme

Hallo,

das ist schwer zu beantworten, weil wir nicht wissen, wie er jetzt eingestuft ist.

Wenn die Selbstständigkeit als nebenberuflich anerkannt ist und er nur auf die tatsächlichen Gewinne Beiträge zahlt, dürfte schon das Optimum erreicht sein.

die 875 EUR kann ich nicht einordnen.

Viel Glück

Barmer

Zitat eines anderen Forenmitglieds: "in der Krankenversicherung zahlt er auf alle Einnahmen 14,9% zur
Krankenversicherung. Hinzu kommen noch
Pflegeversicherungsbeiträge (ca. 2%). Wenn die gesamten
Einnahmen unter 875 Euro liegen, gibt es Sonderregelungen
(Mindestbeiträge).

Für die Sozialversicherung sind immer die steuerrechtlichen
Einkünfte (= Einnahmen abzüglich betriebliche Kosten) maßgebend.
§ 15 SGB IV

Bei Bezug einer Altersrente sind keine
Rentenversicherungsbeiträge mehr zu zahlen."

Ich verstehe nicht wie das gemeint ist: „…Selbstständigkeit als nebenberuflich anerkannt…“ ? Muss das denn von irgend jemand anerkannt werden? Es ist eine geringfügige Beschäftigung für 1 AG. Ohne Gewerbeschein.

Danke!
Gruß jetme

Hallo,

wenn man nur für einen Arbeitgeber arbeitet, ist man nicht selbstständig, sondern scheinselbstständig. Der AG läuft Gefahr , alle SV-Beiträge zahlen zu müssen.

Warum wird daraus kein Minijob gemacht ? Einfacher für alle.

Die Kasse prüft, ob die Selbstständigkeit hauptberuflich ist (dann gibt es verschiedene Mindestbeiträge)oder nicht. Auf der Basis von mind. 875 EUR wird der Beitrag für Härtefälle errechnet, d.h. dafür müssen die Gesamteinnahmen offengelegt werden.

Viel Glück

Barmer

Hallo,

das mit der Scheinselbstständigkeit ist neu für mich. Damit kenne ich mich nicht aus. Es geht dem Rentner darum , dass wenn er die Tätigkeit auf MiniJob Basis ausführt bekommt er ca. die Hälfte weniger pro Einsatz vergütet. Nun wäre es vielleicht ein Rechenexempel, was ihm unterm Strich mehr einbringt. Zugegeben ist die Beschäftigung als MiniJob „einfacher“! Nur, um eben Vergleichsrechnungen zu machen, wollte er gerne wissen, was ihn erwartet.

Danke!
Gruß jetme