Hallo,
ein 64jähriger Altersrentner arbeitet auf Geringfügigkeitsbasis (quasi selbstständig) mit wechselnden Einnahmen. Die Einnahmen liegen meistens unterhalb 400 €/Mon., evtl. auch mal mehr. Da er freiwilliges Mitglied einer GKV ist muss er auf dieses (steuerbereinigte) Einkommen auch KV und Pfl.V. Beiträge zahlen. Es soll eine Sonderregelung geben, bei der unterhalb einem Betrag von 875 € ein geringerer Beitrag zu zahlen ist?
Danke!
Gruß jetme