Rentner Steuer Frage

Hallo,

Mal folgender fiktiver Fall:
Eine Mutter von zwei Kindern hat immer gut gearbeitet, ist dann 2008 in Rente gegangen. Ihr Mann schon 2 Jahre früher. Der Mann ist dann 2009 gestorben.

Nun bekommt sie 805 Euro Rente und 780 Euro Witwenrente.
Ein Steuerberater hatte ihr vor drei Jahren oder so gesagt, dass sie keine Steuern mehr zahlen müsse, weil sie unter dem „Rentnerfreibetrag“ (?) liegt und sie deswegen auch keine Steuererklärung mehr abzugeben hat. Damals war sie nur unter 1500 Euro. Nun ist sie halt wieder über 1500 Euro und da fragt sie sich, ob sie wieder Steuererklärung machen muß und wie viel Steuern sie wohl zu zahlen hätte.

Sollte man mit so etwas zum Finanzamt gehen, bzw. gibt es dort auch „Steuerberater“, die die Formulare ausfüllt oder muß man Grundsätzlich einen „kostenpflichtigen“ Steuerberatung in Anspruch nehmen.

Vielen Dank

Hallo!

Der Freibetrag wäre für Alleinstehende 8354 €.

Und die Renten werden doch hier nur ca. zur Hälfte überhaupt steuerlich bewertet.

Macht überschlägig 10.020 - 8.354 = 1.666 €

und man kann wenigstens die vollen Eigenanteile der Krankenkassenbeiträge steuermindert abziehen.

Da sollte m.E. nichts mehr an Steuer anfallen.
Außer man hat noch höhere Einnahmen etwa aus Zinsen oder Mieten.

Finanzamt kann man zwar auch bei Rückfragen behelligen aber den ganzen Antrag wird dort niemand ausfüllen können.
Vielleicht lässt man sich einmal vom Steuerberater die Steuererklärung ausfertigen und kann sie dann in Zukunft selbst machen.
Oder es kommt dabei raus, sie fällt gar nicht an solange sich die Einnahmen nicht wesentlich erhöhen.

MfG
duck313

Servus,

das ist ein Fall für eine Nichtveranlagungsbescheinigung, die man auch formlos zur Niederschrift beim FA beantragen kann (telefonisch Termin machen ist ganz praktisch).

Als Beleg braucht man Rentenbescheide - der Nachweis der Netto-Auszahlung genügt nicht, es muss die Rente und der abgezogene Krankenversicherungsbeitrag nachgewiesen werden. Zusammen mit dem Lebensalter und dem Jahr des Renteneintritts ist das dann alles, was benötigt wird, um nachzuweisen, dass auch nach vielen Rentenanpassungen in den kommenden Jahren keine ESt anfallen wird.

Schöne Grüße

MM