Mal angenommen in Rentner, der zu Rentenbeginn vor ein paar Jahren laut Steuerberater nicht Steuerpflichtig war bekommt in einem der darauffolgenden Jahre einen einmaligen Geldwerten Vorteil seines ehemaligen Arbeitgebers.
Durch diesen würde er wie sein Bekannter nun mittels eines Steuerprogrammes feststellt Steuernachzahlungspflichtig. Ist er verpflichtet einen Ausgleich durchzuführen auch wenn er womöglich die Jahre zuvor evtl Geld verschenkt hat?
Wie Strafbar macht er sich wenn ihn der Bekannte über die mögliche Pflicht in Unkenntnis lässt?
Weiter angenommen der Bekannte stellt fest, dass auch ohne die Einmalzahlung eine geringe Nachzahlung fällig gewesen wäre, kann er auch evtl. rückwirkend für die Vorjahre zu einem Ausgleich verpflichtet werden?
für die Steuererklärung ist jeder selbst verantwortlich und nicht die irgendein Bekannter. Also, sich beraten lassen und dementsprechend handeln. Auch wenn die Steuergesetzgebung u.a.Gesetzgebung mittlerweile wahrscheinlich grundgesetzwidrig ist,haftet der Steuerpflichtige immer noch selber, wenns hart auf hart kommt
Warum genau findet kein Lohnsteuereinbehalt auf den
steuerpflichtigen geldwerten Vorteil statt? Ist das bekannt?
Hmmm
Guten Morgen
Das weis der Bekannte auch nicht.
In der E-Tin ist nur ein in Zeile 3 angegebenr Bruttobetrag, in Zeile 8 enthaltene steuerbegünstigte Versorgungsbezüge und ganz unten als Ergänzung der Steuerpflichtige Rabatt ausgewiesen…