Rentner und Eigenheimzulage ?

Hallo
Ich bin EU-Rentnerin. Vor 10 Jahren habe ich mit meinem EXmann zusammnen
eine Eigentumswohnung gekauft. Beim Lohnsteuerjahresausgleich haben wir das auch angegeben 1994 bis 1998. Danach haben wir einzeln veranlagt, da wir uns getrennt haben und dann geschieden wurden. Dadurch das ich nur Rente bekam habe ich dann keinen Lohnsteuerjahresausgleich mehr machen müssen und damit auch keine Eigenheimzulage mehr bekommen. Nun habe ich den Anteil unserer Eigentumswohnung von meinem EXmann abgekauft und frage mich ob mir nicht doch Eigenheimzulage zusteht ( ich habe auch noch zwei minderjährige Kinder) Wenn ja, wo muss ich das dann beantragen ??
Vielen Dank für eure Hilfe
Christine

Hallo,

bei der Eigenheimzulage gibt es den sogenannten Objektverbrauch. Du bekommst einmal in deinem Leben Förderung, wobei auch eine Förderung nach der alten Regelung (§§ 7b oder 10e EStG) angerechnet wird. Allerdings gilt, daß bei einer Nutzung der geförderten Wohnung von weniger als 8 Jahre der Restzeitraum auf ein Folgeobjekt übertragen werden kann. Außerdem gilt bei Eheleuten, daß sie zweimal im Leben gefördert werden können, da sie ja zusammen nur einen einfachen Förderbetrag erhalten.

Ob es jedoch für das gleiche Objekt ein zweites mal Förderung gibt, wage ich zu bezweifeln.

Versuche doch einfach, einen Antrag zu stellen. Mehr als ablehnen können sie ja nicht. Antrag stellst du bei deinem Wohnsitzfinanzamt.

Gruß

Der Häuserprofi

Hallo
Ich bin EU-Rentnerin. Vor 10 Jahren habe ich mit meinem EXmann
zusammnen
eine Eigentumswohnung geen ein Objekt gefördert. Bei Eheleuten, die gemeinsam kaufen, kakauft. Beim Lohnsteuerjahresausgleich
haben wir das auch angegeben 1994 bis 1998. Danach haben wir
einzeln veranlagt, da wir uns getrennt haben und dann
geschieden wurden. Dadurch das ich nur Rente bekam habe ich
dann keinen Lohnsteuerjahresausgleich mehr machen müssen und
damit auch keine Eigenheimzulage mehr bekommen. Nun habe ich
den Anteil unserer Eigentumswohnung von meinem EXmann
abgekauft und frage mich ob mir nicht doch Eigenheimzulage
zusteht ( ich habe auch noch zwei minderjährige Kinder) Wenn
ja, wo muss ich das dann beantragen ??
Vielen Dank für eure Hilfe
Christine

Dank für die schnelle Antwort.
Ich werde es versuchen.