Rentner und Gewerbeeinkünfte - Krankenkasse?

Hallo! ich bin Altersrentner (67J.) und habe jetzt neben der Rente einen Nebenerwerb gefunden und als gewerbl.Einkünfte in der Steuererklärung aufgeführt. Monatl. gewinn schwankt sehr , durchschn. 200,-Euro.
Bin in der GKV versichert KV der rentner.
Muß ich dort jetzt den EkSt-bescheid vorlegen oder meine Gewinnermittlung monatlich?
Zahle ich Beitrag auf diese Einkünfte und wie berechnet sich dieser? monatlich variabel nach Vorlage der Gewinnermittlung oder jährlich im voraus oder rückwirkend? Gibt es Freigrenzen?
Danke im voraus!

Guten Tag,

Arbeitseinkommen ist in Verbindung mit einer Rente immer beitragspflichtig. Als Nachweis ist immer der Einkommensteuerbescheid maßgebend. Die Beitragsberechnung erfolgt monatlich zeitversetz jeweils von Einkommensteuerbescheid zu Einkommensteuerbescheid nach den durchschnittlichen monatlichen Einnahmen. Die Freigrenze für Versorgungsbezüge und/oder Arbeitseinkommen liegt 2011 bei 127,75 €. Sobald die Einnahmen aus diesen beiden Einkunftsarten darüber liegen (beide werden zusammengerechnet)sind Beiträge zu zahlen.

Viele Grüße

N.

Guten tag und vielen dank, N.!
kleine nachfrage zur freigrenze: rente plus gewerbertrag zusammen? oder rente und evtl. andere sozialbezüge?
muss ich das für jeden monat nachweisen oder rechnet die kk steuerbescheid/jahr : 12?
viele gruesse Burry

Nicht ganz. Der Freibetrag neben der gesetzlichen Rente darf 127,75 € nicht übersteigen. Wenn Sie noch Versorgungsbezüge (Betriebsrente) bekommen, dann wird dieser Betrag mit den Einnahmen aus der selbstständigen Tätigkeit zusammengerechnet. Bekommen Sie keine Betriebsrente, dann gilt diese „Bagatellgrenze“ allein für Ihre selbstständige Tätigkeit, allerdings nur, wenn die Beiträge aus der Rente direkt vom Rentenversicherungsträger abgeführt werden. Wenn Sie freiwilliges Mitglied einer Krankenkasse sind, weil Sie die Vorversicherungszeit für die Krankenversicherung der Rentner nicht erfüllt haben, dann werden alle Einnahmen, die Sie zum Lebensunterhalt haben zusammengezogen und beitragspflichtig.

Die Einnahmen des Einkommensteuerbescheides werden durch 12 geteilt, ggf. anteilig, wenn Sie nicht das ganze Jahr selbstständig waren, sondern im Laufe des Jahres damit angefangen haben.

Bei weiteren Fragen…

Viele Grüße zurück