Hallo libe Experten,
nehmen wir an ein Ehepaar, Sie 74 ehemals Angestellte und Er 81 Beamter. Der Beamte war nie privat Krankenversichert, weil er dies auch nicht für nötig hielt, die Angestellte war Pflichtversichert. Pensionsanspruch und Beihilfeberechtigung bestehen für den Beamten nach wie vor.
Müssen diese Personen sich jetzt auch mit mal Krankenversichern ?
Gibt es für die Personen die Möglichkeit in die ges. KV zu kommen?
Müssen diese Personen sich jetzt auch mit mal Krankenversichern ?
Ab 1.1.09 besteht Versicherungspflicht in der Krankenversicherung für alle. Der Rentner wird sich wohl einen privaten Versicherer suchen müssen. Die Ehefrau dürfte ja in der GKv sein, so wie die situation beschrieben wurde.
Gibt es für die Personen die Möglichkeit in die ges. KV zu kommen?
Für ihn nicht, sie müßte eigentlich schon drin sein.
Hallo,
leider muß der Pensionär ab 1.7.09 eine private Zusatzversicherung, die beihilfekonform sein muss, abschließen. Eine Möglichkeit in die GKV zu kommen, besteht nicht. Aber er mag sich trösten: wie ihm geht es zig tausenden Pensionären, die ja über viele Jahre viele Beiträge gespart haben.
Für die Ehefrau gilt das gleiche, sofern sie ebenfalls Beihilfe im Krankheitsfall bekommen hat. Ansonsten ist sie ja pflichtversichert in der Kv der Rentner und braucht keine Zusatzvers.
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der ehem. Beamte möge sich zuerst mit seiner Beihilfestelle in Verbindung setzen. Dort kann er Auskunft erhalten, ob die (künftige)Versicherungspflicht überhaupt auf ihn zutrifft.