Hallo Wissende,
wenn ein Erwerbsminderungsrentner nahtlos in die Altersrente wechselt, was gilt dann als steuerrelevantes Datum des Rentenbeginns?
Der ursprüngliche Rentenbezugsbeginn, oder jetzt der Bezugsbeginn des nunmehr in „Altersrente“ umbenannten, lückenlos weiteren Leistungsbezugs?
Danke für Info.
LG
2felnder