Rentner wechselt von EU-Rente zu Altersrente

Hallo Wissende,

wenn ein Erwerbsminderungsrentner nahtlos in die Altersrente wechselt, was gilt dann als steuerrelevantes Datum des Rentenbeginns?
Der ursprüngliche Rentenbezugsbeginn, oder jetzt der Bezugsbeginn des nunmehr in „Altersrente“ umbenannten, lückenlos weiteren Leistungsbezugs?

Danke für Info.

LG
2felnder

@MOD: Bitte in Steuern verschieben - owT

Hallo,

zunächst einmal ist in der Anlage „R“ als Rentenbeginn der Beginn der Altersrente anzugeben (Zeile 7).
In der Folgezeile ist dann der Rentenbeginn der Erwerbsminderungsrente anzugeben.
Im Ergebnis ist dann der prozentuale Steuersatz aus der erstmaligen Rente maßgebend.
Gilt im übrigen auch beim Übergang in eine Hinterbliebenenrente.

Die Bescheinigung der DRV für das Finanzamt enthält auch eine entsprechende Aussage.

Diese Antwort kann man auch problemlos von den Mitarbeitern der DRV erhalten und findet sich auch wieder in den Broschüren der DRV.

Gruß von TrixiMaus

@ vdmaster:

hier geht es um Rentenrecht - nicht Steuerrecht.

Stell dir vor, ich hätte als Begründung meiner Rentenbeginnfrage genannt: „meine Frau will wissen“.
Hättest du dann gefordert, ich solle in „Plauderei“ verschieben?

LG
2felnder

super Danke
@ TrixiMaus,

herzlichen Dank für die kenntnisreiche Antwort.
Du hast mir sehr geholfen.
LG
2felnder

@ vdmaster:

hier geht es um Rentenrecht - nicht Steuerrecht.

Na ja, im Kern geht es schon um Steuerrecht.
Aber Deine Frage kann auch ein Rentenrechtler beantworten.

Gruß von TrixiMaus

Diese Antwort kann man auch problemlos von den Mitarbeitern
der DRV erhalten und findet sich auch wieder in den Broschüren
der DRV.

Hier noch ein Link zur erwähnten Broschüre:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/…

Gruß von TrixiMaus

Hallo,
nein, vermutlich hätte er dann geantwortet, dass Du gegen FAQ 1129 verstossen hast, bzw. FAQ 1129 nicht beachtetet hast.
Gruss
Czauderna

Hallo,
sehe ich auch so - geht um Steuern !
Gruss
Czauderna

danke an alle
Moin,

meine Frage wurde mir im Board „Rente“ bestmöglich mittels eines Links zur Deutschen Renten Versicherung zum download einer entsprechenden Broschüre der Deutschen Renten Versicherung beantwortet.

Wieso ein Steuerexperte hier im Steuerboard mir den Beginn meines Rentenbezuges würde besser nennen können, erschließt sich mir allerdings immer noch nicht.

LG
2felnder

[mod] Re: danke an alle
Hallo, Deine Frage möchte ich gerne beantworten:

was gilt dann als steuerrelevantes Datum des Rentenbeginns?

war die Frage. Mir fällt hier das Wort „steuerrelevant“ auf. Des weiteren finden sich die gesetzlichen Regelungen dazu nicht im Sozialgesetzbuch sondern im Einkommensteuergesetz. Wir sind hier klar im Steuerrecht.

Gruß [mod]derschwede77