Meine Mutter ist mit nun 71 Jahren Rentnerin und war die letzten jahre Ihrer Selbständigkeit nicht krankenversichert, da ihr Einkommen als Heilpraktiker nicht so üppig war. Nun haben wir ja diese Versicherungspflicht, doch die Kassen verlangen Rückwirkend Beiträge doch im Umkehrschluss leisten sie aber nicht rückwirkend. Wo ist denn da die soziale Gerechtigkeit? Sie hatte in den vergangenen Jahren etliche 1000 EUR selbst an Ärzte und Krankenhäuser bezahlt, doch das interessiert niemanden. Sie hat nun Angst dass wenn sie ins Krankenhaus muss sie niemand behandelt weil sie keine Versicherung hat und traut sich auch nicht mehr zum Arzt. Sie befürchtet dass sie jemand meldet und die Versicherungen von ihr fordern dass sie sich versichern muss und beiträge nachzahlen, was in ihrem Fall dann mehrere 1000 EUR wären die sie nicht hat mit gerade mal 1300 EUR Rente. Was kann sie tun???
Die Frage kann ich nicht beantworten.
Ratlos. Das weiß ich auch nicht.
Leider kann ich dazu gar nichts sagen. Ihr solltet Euch echten fachlichen Rat holen
Gruß
Anne
Wie dies eine private Krankenversicherung händelt, kann ich nicht sagen. Bei einer gesetzlichen Krankenkasse (und dies ist nur möglich, wenn Ihre Mutter zuletzt gesetzlich krankenversichert war) könnten die Leistungen ggf. erstattet werden, allerdings auch nur die, die man als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse in Anspruch nehmen kann. Der Heilpraktiker gehört nicht dazu und die Behandlung als Privatpatient ebenfalls nicht. Die Beiträge müssen auf jeden Fall nachbezahlt werden, darum wird sie nicht rumkommen. Vielleicht kann darüber eine Ratenzahlung vereinbart werden. Wenn die Raten nur gering sind, müssen Sicherheiten hinterlegt werden. Am besten Sie lassen sich von einem Anwalt beraten, wenn Sie die Ablehnung des Krankenversicherungsunternehmens mit Begründung haben und legen Widerspruch ein.