Hallo zwei liebe Freunde haben ein Problem.Er ist in Rente, mit geringer Rente,aber mehr als sie.Sonst keinerlei Besitz.Er hat sie vor zwei Jahren verlassen(nicht geschieden) und sich eine eigene Wohnung gemietet.Jetzt will er eine neue Lebensgemeinschaft eingehen und die neue Frau zu sich in seine Wohnung nehmen. Es würde mich interessieren ob den Mann bei der Scheidung,die er gerne will, Nachteile hätte. Würde er seiner Frau Unterhalt zahlen müssen. Womöglich bis zu seinen Existenzminimum ?Alles Österreichisches Gesetz.Würde er schuldig gesprochen werde,was ich annehme ? Er ist ja ausgezogen,er hat sie verlassen: Er hat ja jetzt eine Andere.Kennt sich da wer aus ? L.G. Lilly
Bitte vielleicht findet sich doch
eine Meinung. Danke.
Hallo
Alles Österreichisches Gesetz.
Kenne ich leider nicht, denke aber, dass es nicht weit entfernt ist vom deutschen
Würde er
schuldig gesprochen werde,was ich annehme ? Er ist ja
ausgezogen,er hat sie verlassen: Er hat ja jetzt eine Andere
Eine Schuld gibt es nicht mehr bei der Scheidung
Das heißt:
ob den Mann
bei der Scheidung,die er gerne will, Nachteile hätte.
Würde er seiner Frau Unterhalt zahlen müssen. Womöglich bis zu
seinen Existenzminimum ?
das kann man so nicht beantworten, denn das kommt auf die Verhältnisse an. Wie viel Rente hat jeder, Ehevertrag, Kinder, hat sie gearbeitet etc.?
lg
Richard
Hallo,
Bitte vielleicht findet sich doch
eine Meinung. Danke.
Meine Meinung (weil Du darum gebeten hast):
Wenn er ausgezogen ist, dann muß er noch lange nicht zwingend an der Trennung „schuld“ sein, es sind auch andere Zusammenhänge denkbar. Daß er „eine Neue“ hat, muß damit auch nicht in Verbindung stehen. Für meine Meinung wäre es wichtig, hier mal seine Version der Geschichte zu betrachten.
Eine „Meinung“ hilft aber nicht weiter, notwendig ist eine rechtliche Betrachtung der Angelegnheit.
gruß
Jörg Zabel