Rentnerscheidung

Hallo zwei liebe Freunde haben ein Problem.Er ist in Rente, mit geringer Rente,aber mehr als sie.Sonst keinerlei Besitz.Er hat sie vor zwei Jahren verlassen(nicht geschieden) und sich eine eigene Wohnung gemietet.Jetzt will er eine neue Lebensgemeinschaft eingehen und die neue Frau zu sich in  seine Wohnung nehmen. Es würde mich interessieren ob den Mann bei der Scheidung,die er gerne will, Nachteile hätte. Würde  er seiner Frau Unterhalt zahlen müssen. Womöglich  bis zu seinen Existenzminimum ?Alles Österreichisches Gesetz.Würde er schuldig gesprochen werde,was ich annehme ? Er ist ja ausgezogen,er hat sie verlassen: Er hat ja  jetzt eine Andere.Kennt sich da wer aus ?  L.G. Lilly

Bitte vielleicht findet sich doch
eine Meinung. Danke.

Hallo

Alles Österreichisches Gesetz.

Kenne ich leider nicht, denke aber, dass es nicht weit entfernt ist vom deutschen

Würde er
schuldig gesprochen werde,was ich annehme ? Er ist ja
ausgezogen,er hat sie verlassen: Er hat ja jetzt eine Andere

Eine Schuld gibt es nicht mehr bei der Scheidung

Das heißt:

ob den Mann
bei der Scheidung,die er gerne will, Nachteile hätte.
Würde er seiner Frau Unterhalt zahlen müssen. Womöglich  bis zu
seinen Existenzminimum ?

das kann man so nicht beantworten, denn das kommt auf die Verhältnisse an. Wie viel Rente hat jeder, Ehevertrag, Kinder, hat sie gearbeitet etc.?

lg
Richard

Hallo,

Bitte vielleicht findet sich doch
eine Meinung. Danke.

Meine Meinung (weil Du darum gebeten hast):
Wenn er ausgezogen ist, dann muß er noch lange nicht zwingend an der Trennung „schuld“ sein, es sind auch andere Zusammenhänge denkbar. Daß er „eine Neue“ hat, muß damit auch nicht in Verbindung stehen. Für meine Meinung wäre es wichtig, hier mal seine Version der Geschichte zu betrachten.

Eine „Meinung“ hilft aber nicht weiter, notwendig ist eine rechtliche Betrachtung der Angelegnheit.

gruß
Jörg Zabel