Rep.-Kosten auszahlen lassen?

Guten Morgen,

am 27.12. letzten Jahres wurde ich unverschuldet in einen kleinen Unfall verwickelt. Die Schuldfrage ist geklärt und es gibt insofern keine Komplikationen. Laut meiner Werkstatt belaufen sich die Reparaturkosten auf ca. 3000 bis 3500 Euro. Es handelt sich um einen rein optischen Schaden. Keine Beeinträchtigungen des Fahrverhaltens, etc. (Blechschaden hintere Seitenwand).

Nun handelt es sich hier um einen Betrag, der mir momentan als kleiner warmer Regen ganz gut tun würde.
Muss ich den Schaden reparieren lassen oder kann ich die zu zahlende Summe der gegnerischen Versicherung auch ausbezahlt bekommen? Mit welchen Abstrichen muss ich dabei rechnen?

Ich danke vorab für die hoffentlich hilfreichen Antworten und wünsche auf diesem Weg noch einen guten Start in das Jahr 2010!

Stefan

Guten Tag,

Muss ich den Schaden reparieren lassen oder kann ich die zu
zahlende Summe der gegnerischen Versicherung auch ausbezahlt
bekommen? Mit welchen Abstrichen muss ich dabei rechnen?

Ich habe den Kostenvoranschlag meiner Vertragswerkstatt bei der Versicherung des Unfallgegners eingereicht und diese hat mir den dort ausgewiesenen Betrag - abzüglich der MWSt. - überwiesen.
Ich wünsche auch ein gutes neues Jahr.
Gruß
Pontius

Guten Morgen,

Nun handelt es sich hier um einen Betrag, der mir momentan als
kleiner warmer Regen ganz gut tun würde.

Mir auch :smile:))

Muss ich den Schaden reparieren lassen oder kann ich die zu
zahlende Summe der gegnerischen Versicherung auch ausbezahlt
bekommen?

Nein, der Schaden muss nicht repariert werden. Allerdings könnte es problematisch werden wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs überschreiten, denn das ist das maximale was es gibt.

Mit welchen Abstrichen muss ich dabei rechnen?

Abstriche wird es geben. Die Mehrwertssteuer auf jeden Fall. wie das mit den Verbringungskosten (Transport zur Lackiererei o,ä.) aussieht weiss ich nicht genau. Ich könnte mir vorstellen das diese Kosten auch nur erstattet werden wenn sie entstehen.

wünsche auf diesem Weg noch einen guten Start in das Jahr
2010!

Ebenso, danke :smile:

Stefan

Gruß Killvaas ( Stephan )

Danke für die Antworten.
Zum Wiederbeschaffungswert sei anzumerken, dass der Wagen erst 1,5 Jahre alt ist.
Der Schaden soll auch repariert werden, nur etwas zeitversetzt.

Hallo,

Der Schaden soll auch repariert werden, nur etwas
zeitversetzt.

Wenn der Schaden später doch repariert wird, bekommst du dann nach Vorlage der Rechnung die MwSt etc. auch noch ausgezahlt.

Gruß
tycoon

Hallo,

Der Schaden soll auch repariert werden, nur etwas
zeitversetzt.

Wenn der Schaden später doch repariert wird, bekommst du dann
nach Vorlage der Rechnung die MwSt etc. auch noch ausgezahlt.

Das hatte mir die „gegnerische“ Versicherung auch so mitgeteilt.
Aber das ist doch sicherlich nur der Fall, wenn die tatsächlichen Reparaturkosten gleich oder höher als die im KVA genannten sind.
Wenn mir die Versicherung z.B. 1000€ überweist, weil ich ihr den KVA meiner Vertragswerkstatt über 1000€ + MwSt. vorlege und ich das Auto
dann später woanders für 1000€ inkl. MwSt. reparieren ließe, gäbe es wohl nichts mehr, oder?
Gruß
Pontius