Guten Morgen,
am 27.12. letzten Jahres wurde ich unverschuldet in einen kleinen Unfall verwickelt. Die Schuldfrage ist geklärt und es gibt insofern keine Komplikationen. Laut meiner Werkstatt belaufen sich die Reparaturkosten auf ca. 3000 bis 3500 Euro. Es handelt sich um einen rein optischen Schaden. Keine Beeinträchtigungen des Fahrverhaltens, etc. (Blechschaden hintere Seitenwand).
Nun handelt es sich hier um einen Betrag, der mir momentan als kleiner warmer Regen ganz gut tun würde.
Muss ich den Schaden reparieren lassen oder kann ich die zu zahlende Summe der gegnerischen Versicherung auch ausbezahlt bekommen? Mit welchen Abstrichen muss ich dabei rechnen?
Ich danke vorab für die hoffentlich hilfreichen Antworten und wünsche auf diesem Weg noch einen guten Start in das Jahr 2010!
Stefan