Moin,
der Vermieter baut eine Einbauküche ein läßt sich diese vom Mieter über eine Pauschale von 11% des Aufwandes p.a. bezahlen.
Im Falle eines Defektes an einem Elektrogeräts der Kücheneinrichtung (außerhalb der Garantie): Wer trägt die Reparaturkosten?
Gruß,
Nabla
Hallo,
mir ist schon viel im Mietrecht untergekommen, aber dass sich jemand die Einbauküche mit 11 % des Aufwandes finanzieren lässt scheint mir nicht seriös zu sein. Wie hoch ist hier der Anteil des Mieters pro Monat und wie hoch waren die Gesamtkosten der Einbauküche - nach Abzug aller Rabatte und Skonti - ? Handelt es sich um geförderten Wohnraum und ist ein Wohnberechtigungsschein erforerlich gewesen ? Bitte wenn möglich Fragen beantworten. Als Modernisierung kann der Vermieter die Stellung einer Einbauküche nicht geltend machen.
der Vermieter baut eine Einbauküche ein läßt sich diese vom
Mieter über eine Pauschale von 11% des Aufwandes p.a.
bezahlen.
Im Falle eines Defektes an einem Elektrogeräts der
Kücheneinrichtung (außerhalb der Garantie): Wer trägt die
Reparaturkosten?
Die Reparaturkosten trägt in diesem Fall der Vermieter. Ausnahme: Durch Verschulden des Mieters brennt die Heizplatte durch, weil vergessen abzuschalten. Hier ist auch die Bagatellreparatur/ auch Kleinreparatur genannt nicht anzuwenden.
Gruss Günter
Hallo,
mir ist schon viel im Mietrecht untergekommen, aber dass sich
jemand die Einbauküche mit 11 % des Aufwandes finanzieren
lässt scheint mir nicht seriös zu sein.
Der Mietvertrag erhält den Passus: "Falls von Vermieterseite eine EBK eingebaut wird erhöht sich die o.a. Nettomiete jährlich um 11% des Aufwandes, d.s. 0,971%/Monat.
Die EBK wurde nach Einzug der Mieter eingebaut und im Nachtrag zum Mietvertrag fixiert.
Wie hoch ist hier der
Anteil des Mieters pro Monat und wie hoch waren die
Gesamtkosten der Einbauküche - nach Abzug aller Rabatte und
Skonti - ?
Der vom Vermieter angegebene Aufwand beläuft sich auf 4725 EUR, davon 11% sind 519,75 EUR und somit ein Mietaufschlag von 43,30 EUR.
Handelt es sich um geförderten Wohnraum und ist ein
Wohnberechtigungsschein erforerlich gewesen ?
Nein, weder noch.
Bitte wenn
möglich Fragen beantworten. Als Modernisierung kann der
Vermieter die Stellung einer Einbauküche nicht geltend machen.
der Vermieter baut eine Einbauküche ein läßt sich diese vom
Mieter über eine Pauschale von 11% des Aufwandes p.a.
bezahlen.
Im Falle eines Defektes an einem Elektrogeräts der
Kücheneinrichtung (außerhalb der Garantie): Wer trägt die
Reparaturkosten?
Die Reparaturkosten trägt in diesem Fall der Vermieter.
Ausnahme: Durch Verschulden des Mieters brennt die Heizplatte
durch, weil vergessen abzuschalten. Hier ist auch die
Bagatellreparatur/ auch Kleinreparatur genannt nicht
anzuwenden.
Gruss Günter
Vielen Dank schonmal für die erste Auskunft!
Gruß,
Nabla
Hallo,
mir ist schon viel im Mietrecht untergekommen, aber dass sich
jemand die Einbauküche mit 11 % des Aufwandes finanzieren
lässt scheint mir nicht seriös zu sein.
Der Mietvertrag erhält den Passus: "Falls von Vermieterseite
eine EBK eingebaut wird erhöht sich die o.a. Nettomiete
jährlich um 11% des Aufwandes, d.s. 0,971%/Monat.
Die EBK wurde nach Einzug der Mieter eingebaut und im Nachtrag
zum Mietvertrag fixiert.
Wie hoch ist hier der
Anteil des Mieters pro Monat und wie hoch waren die
Gesamtkosten der Einbauküche - nach Abzug aller Rabatte und
Skonti - ?
Der vom Vermieter angegebene Aufwand beläuft sich auf 4725
EUR, davon 11% sind 519,75 EUR und somit ein Mietaufschlag von
43,30 EUR.
Dieser Betrag ist überhöht. Die Vereinbarung geht jedoch hier vor, da keine Preisbindung besteht.
Gruss Günter
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