Hallo zusammen, ich würde gerne mal wissen, an wen man sich als Hauseigentümer wenden muß, wenn die Strasse direkt vor der Hauseinfahrt reparaturbedürftig ist und man diese Strasse ausbessern lassen will?
Die Strasse liegt innerhalb der Ortschaft und ist eine Landstraße.
Welches Amt ist da bitte zuständig, damit eine Reparatur erfolgt?
Vielen Dank für sachdienliche Hinweise
Hallo,
melde Dich einfach mal beim Tiefbauamt Deiner Gemeinde oder Deines Kreises (die Bezeichnung ist weder bundeseinheitlich noch kommunaleinheitlich geregelt). Die melden sich dann schon, wenn sie nicht wollen (oder dürfen)
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Der Unterhaltungspflichtige ist der sog. Träger der Straßenbaulast, also Bund/Land/Kreis/Gemeinde (je nach Straßenklasse in „absteigender Reihenfolge“, siehe Straßen- und Wegegesetz Deines Bundeslandes).
Wenn es wirklich akut straßenverkehrsgefährdend ist, kümmert sich auch die Polizei darum, die jeweilige Behörde rauszufinden.
Gruß vom
Schnabel