Reparatur Auto über Gegenversicherung

Angenommen, Person A fährt Person B ins Auto und Person A begeht Fahrerflucht.

Nun ermittelt die Polizei Person A und kann diese als Unfallverursacher feststellen.

Person B überlegt weiteres vorgehen!

Ist es so, dass Person B einen Sachverständigen eigener Wahl (z. B. DEKRA) beauftragen kann, den Unfall zu dokumentieren bzw. Schadenssumme festzustellen? Und das Auto MUSS NICHT der Versicherung des Unfallverursachers gezeigt werden?

Nach Feststellung der Höhe des Unfallschadens durch einen unabhängigen Sachverständigen, darf Person B den Schaden in Werkstatt XY reparieren lassen, das Auto mit Tageszeitung ablichten, an die gegnerische Versicherung schicken und die vom Gutachter genannte Summe einstreichen?
Oder wird hierbei 1:1 abgerechnet, anhand der Rechnung der Werkstatt?

Moinsen,

gehört ja eigentlich in´s Versicherungsbrettchen, aber sei´s drum!

Ist es so, dass Person B einen Sachverständigen eigener Wahl (z. B. DEKRA) beauftragen kann, den Unfall zu dokumentieren bzw. Schadenssumme festzustellen?

Ist abhängig von der Schadenshöhe!

Und das Auto MUSS NICHT der Versicherung des Unfallverursachers gezeigt werden?

Hat ja der Gutachter (wenn Schadenshöhe passend ist) schon geknipst und Schäden beschreibselt.

darf Person B den Schaden in Werkstatt XY reparieren lassen,

Ja!

das Auto mit Tageszeitung ablichten, an die gegnerische Versicherung schicken

Wozu dies? Die haben auch eigene Tageszeitungen!

die vom Gutachter genannte Summe einstreichen?

Nee, bekommt ja Werkstatt!

Oder wird hierbei 1:1 abgerechnet, anhand der Rechnung der Werkstatt?

Maximal in Höhe des Gutachtens.

Totalschaden ist hier mal ausgenommen!

VG, René

Servus!

das Auto mit Tageszeitung ablichten, an die gegnerische Versicherung schicken

Wozu dies? Die haben auch eigene Tageszeitungen!

Die Zietung dient dem Beleg, dass das Fahrzeug wirklich reparoiert worden ist. Das ist nötig, wenn man Nutzungsausfallentschädigung beanspriuchen will.

die vom Gutachter genannte Summe einstreichen?

Nee, bekommt ja Werkstatt!

Nee, die bekommt der Geschädigte. Der Gutachter rechnet nach den Sätzen einer markengebundenen Fachwerkstatt unter Verwendung originaler Neuteile ab. Nicht selten bleibt dann ordentlich was übrig.

Und hatte ich schon erwähnt, dass Anwaltskosten auch übernommen werden?

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Die Zietung dient dem Beleg, dass das Fahrzeug wirklich
reparoiert worden ist. Das ist nötig, wenn man
Nutzungsausfallentschädigung beanspriuchen will.

Sinnvoller wäre allerdings eine Bescheinigung der Werkstatt, aus der auch die Dauer der Reparatur ersichtlich ist.

Und hatte ich schon erwähnt, dass Anwaltskosten auch
übernommen werden?

Und wurde schon erwähnt, dass für den Geschädigten die Schadensminderungspflicht besteht? - Ein Gutachter sollte bei Bagatellschäden nicht bestellt werden, zu prüfen wäre auch, ob dies ebenso fürs Einschalten eines Anwaltes gilt.

Grüße,

BB

Die Zietung dient dem Beleg, dass das Fahrzeug wirklich
reparoiert worden ist. Das ist nötig, wenn man
Nutzungsausfallentschädigung beanspriuchen will.

Sinnvoller wäre allerdings eine Bescheinigung der Werkstatt,
aus der auch die Dauer der Reparatur ersichtlich ist.

Ja, klar, sinnvoller für den Gegner. Dann rechnet man ja nicht auf Basis des Gutachtens ab.

Und hatte ich schon erwähnt, dass Anwaltskosten auch
übernommen werden?

Und wurde schon erwähnt, dass für den Geschädigten die
Schadensminderungspflicht besteht? - Ein Gutachter sollte bei
Bagatellschäden nicht bestellt werden, zu prüfen wäre auch, ob
dies ebenso fürs Einschalten eines Anwaltes gilt.

Spitzen-Idee, kommt leider ca. 100 Jahre zu spät. Das Thema ist sowas von ausdiskutiert. Der Schädiger hat immer professionelle Hilfe zur Seite, warum sollte das ausgerechnet für den Geschädigten nicht gelten?

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Hallo,

Die Zeitung dient dem Beleg, dass das Fahrzeug wirklich repariert worden ist.

Hat die Werkstatt dann „schwarz“ gearbeitet? :wink:

Das ist nötig, wenn man Nutzungsausfallentschädigung beanspriuchen will.

Dies geht auch ohne Reparaturnachweis, denn die Auszahlung lt. Gutachten (ohne MwSt.) geht ja dann auch noch(steht dann im Gutachten, wieviele Tage).

Ich denke jedoch, dies muss alles individuell betrachtet werden.

Und hatte ich schon erwähnt, dass Anwaltskosten auch übernommen werden?

Ein Anwalt ist aber immer eine sinnvolle Hilfe!

VG René

Angenommen, die Polizei spricht von einem Schaden >1000 Euro, ist das ein Bagatelschaden?

Es kann sein, dass es Leute gibt, die ein Gutachten erstellen lassen und danach eine Kostengünstige Alternative finden. Anstatt 1500 (wie bei einem Gutachter angeschlagen) kostet es tatsächlich doch nur 900 Euro. Würde nun aber der Geschädigte die 1500 bekommen?

Hallo,

Angenommen, die Polizei spricht von einem Schaden >1000 Euro, ist das ein Bagatelschaden?

Bei Weitem nicht!

Es kann sein, dass es Leute gibt, die ein Gutachten erstellen lassen und danach eine Kostengünstige Alternative finden.

Bei Gebrauchtwagen meist die Regel (je nach Eigenheit des Besitzers! :smile:)

Anstatt 1500 (wie bei einem Gutachter angeschlagen) kostet es tatsächlich doch nur 900 Euro. Würde nun aber der Geschädigte die 1500 bekommen?

Bei der Regelung „Abrechnung nach Gutachten“, wird immer Betrag minus Umsatzsteuer ausgezahlt.
Bsp.:frowning:wenn o.g. Betrag die MwSt. enthält)
1500,- minus Umsatzsteuer = 1260,50 €

(Restwerte und Totalschäden sind mal hierbei nicht betrachtet!)

VG René