Reparatur bei Carglas

Habe bei Carglas Autoscheibe repariert,welche nun nach 2 Jahren doch ausgetauscht werden muss,wie ist das dann mit der Selbstbeteiligung,wird diese voll durch mich getragen ,oder mit der Rechnung der Reparatur ausgeglichen ,so das ich nur noch Anteilmässig zahlen muss?
Vielen Dank
MfG A

Hallo,

sofern der Austausch kein Gewährleistungsfall von Carglas ist, wirst du die Selbstbeteiligung wohl zahlen müssen.

Grüße

Lars Grimm

Hallo,

sofern der Austausch kein Gewährleistungsfall von Carglas ist,
wirst du die Selbstbeteiligung wohl zahlen müssen.

Naja, ich interpretiere die Frage so:

Der Fragesteller hatte vor 2 Jahren eine defekte Scheibe als Versicherungsfall.
Um die Selbstbeteiligung zu sparen, is er zum Scheibenflicker gegangen. Es ist übliche Praxis der KFZ- Versicherungen, auf eine vereinbarte Selbstbeteiligung zu verzichten, sofern nur geflickt, und nicht getauscht wird.

Und jetzt fliegt dem Fragesteller der Flickenteppich um die Ohren.

Die richtige Antwort wäre gewesen:

Die Versicherung hat vor 2 Jahren geleistet. Dort ist nix mehr zu holen.

Evtl. kann beim Scheibenflicker Gewährleistung/ Kulanz geltend gemacht werden. Falls das nicht möglich ist, bezahlt der Fragesteller den neuen Flicken oder die neue Scheibe komplett selber.