Reparatur bei wohnrecht

wer zahlt eigentlich typische Vermieter-Reparaturen?
Beispiel:der Wohnrechtnutzer geht mit den Heizkörpern unsachgemäß um.
Beispiel 2 : um Wassergeld für die Spülung zu sparen,wird im Hof uriniert und dabei leiden nach Jahren die Platten

Hi,

schon mal in den Vertrag geschaut, überlicherweise ist das im Übergabe- / Schenkungsvertrag geregelt.

Allerdings, wenn man eine Immobilie geschenkt bekommen hat, so sollte man doch die Eigenheiten des Schenkers respektieren, bzw. versuchen in ruhigen Gesprächen auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen.

Gruß
Tina

es war keine Schenkung.Irgendetwas muss es geben das Wohnrecht rückgängig zu machen.So eine Situation hält niemand aus

Da hilft wohl nur eine Beratung bei einem Anwalt.

Gruß
Tina

Hallo,

wer zahlt eigentlich typische Vermieter-Reparaturen?

Der Vermieter. Wenn nichts anderes vertraglich festgelegt ist.

Beispiel:der Wohnrechtnutzer geht mit den Heizkörpern
unsachgemäß um.

Das ist ein Schaden.

Beispiel 2 : um Wassergeld für die Spülung zu sparen,wird im
Hof uriniert und dabei leiden nach Jahren die Platten

Das ist ebenfalls ein Schaden.

Beides zahlt der Verursacher. Wobei aber auch jeweils feststellbar und beweisbar sein muss, wer der Verursacher ist. Zumindest bei den Platten im Hof stelle ich mir das sehr schwierig vor - Regen und Frost machen die Platten ebenfalls kaputt. Und ich habe keine Ahnung, was genau an den Heizkörpern defekt ist.

Gruß
loderunner (ianal)

Hi,

das ist nicht unbedingt gesagt. Es kommt auf den Vertrag an. In manchen Wohnrechtverträgen ist geregelt, daß der Hauseigentümer die Wohnung des Wohnberechtigten in Stand zu halten hat.

Das kann sogar soweit gehen, daß selbst das Tapezieren vom Hauseigentümer zu zahlen ist.

Gruß
Tina

Hallo,

das ist nicht unbedingt gesagt. Es kommt auf den Vertrag an.

Nein. Ein Vertrag, in dem sich jemand verpflichtet, Schäden zu beseitigen, die jemand anders zukünftig verursacht, halte ich für sittenwidrig, unbestimmt und nichtig. Ausgenommen es geht um eine Versicherung, das ist aber etwas ganz anderes.

In manchen Wohnrechtverträgen ist geregelt, daß der
Hauseigentümer die Wohnung des Wohnberechtigten in Stand zu
halten hat.

‚Instandhalten‘ ist nicht das gleiche wie ‚Schaden beseitigen‘. Hier geht es nicht um Abnutzung (Vermietersache), sondern um Beschädigung (Verursacher).

Das kann sogar soweit gehen, daß selbst das Tapezieren vom
Hauseigentümer zu zahlen ist.

Wenn es dabei um eine Schadensbeseitigung geht, nicht. Wenn es um eine Renovierung geht, vielleicht.
Gruß
loderunner (ianal)

Hi,

ich habe in unserem Vertrag nachgeschaut, da steht drin, daß wir für die Instandhaltung, sämtliche Schönheits- und sonstige Reparaturen zuständig waren. Wir waren dafür verantwortlich, die Räume in einem bewohnbaren Zustand zu halten. Der Vertrag wurde notariell beurkundet.

Ich gehe davon aus, daß mit sämtlichen Reparaturen auch die durch den Wohnberechtigten verursachten Schäden gemeint waren, lasse mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen.

Gruß
Tina

Hallo,

Ich gehe davon aus, daß mit sämtlichen Reparaturen auch die
durch den Wohnberechtigten verursachten Schäden gemeint waren,
lasse mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen.

Im Extremfall darf also der Wohnberechtigte das Haus in die Luft sprengen, der Besitzer muss es auf seine Kosten dann wieder aufbauen und während der Bauphase wegen des nicht nutzbaren Wohnrechtes den Wohnberechtigten entschädigen?
Sorry, das glaube ich jetzt einfach mal nicht. Aber: ianal.
Gruß
loderunner

Hi,

ich denke, der Unterschied dürfte zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz liegen.

Aber wie gesagt, ich lasse mich da gerne eines Besseren belehren.

Gruß
Tina

Hallo,

ich denke, der Unterschied dürfte zwischen Fahrlässigkeit und
Vorsatz liegen.

das ist durchaus möglich. Aber, wie gesagt: ianal.

Allerdings ist im hier besprochenen Fall ja nicht versehentlich in den Hof uriniert worden. Und auch die Heizung wird wohl nicht versehentlich falsch bedient.

Gruß
loderunner

Hi,

da ja wohl der Wohnberechtige nun in einem Pflegeheim untergebracht wurde, bin ich mir da nicht ganz sicher.

Gruß
Tina