Reparatur des Boilers = Schönheitsreparatur ?

Liebe Leute,

wir wohnen in einer 4er Studenten-WG. Die Wohnung ist eine ganze Etage in einem
mehrstöckigen Altbau (Gründerzeit).

Der große Boiler im Badezimmer (warmes Wasser für Badewanne und Waschbecken)
hat einen Kurzschluß gehabt/verursacht und funktioniert nicht mehr.

Bisher ist unbekannt, ob nur die Gerätesicherung im Boiler `raus ist oder der
ganze Boiler kaputt ist - morgen (am Tag nach Neujahr) bestellen wir den
Elektriker.

Der Vermieter will aber die Reparaturkosten nicht übernehmen, da das unter
„Schönheitsreparatur“ fällt. Stimmt das so?

Der Boiler ist nicht von uns
installiert, er hängt schon immer da (ist vielleicht ca. 8 Jahre alt).

Falls ein neuer Boiler aufgehängt werden muß, darf er etwa den Kaufpreis auf uns
umlegen?!?!? Na, Prost Neujahr :smile:

Vielen Dank für Antworten!

Stefan

Hallo Stefan,

wir wohnen in einer 4er Studenten-WG. Die Wohnung ist eine
ganze Etage in einem
mehrstöckigen Altbau (Gründerzeit).

Der große Boiler im Badezimmer (warmes Wasser für Badewanne
und Waschbecken)
hat einen Kurzschluß gehabt/verursacht und funktioniert nicht
mehr.

Bisher ist unbekannt, ob nur die Gerätesicherung im Boiler
`raus ist oder der
ganze Boiler kaputt ist - morgen (am Tag nach Neujahr)
bestellen wir den
Elektriker.

Stopp, der Vermieter muss den Elektriker bestellen.

Der Vermieter will aber die Reparaturkosten nicht übernehmen,
da das unter
„Schönheitsreparatur“ fällt. Stimmt das so?

Das ist völliger Unsinn. Schönheitsreparaturen sind Malern, Streichen und Tapezieren. Reparaturen hat der Vermieter zu tragen, insbesondere wenn ein Gerät ausfällt. Um jedoch Probleme zu umgehen muss der Vermieter den Auftrag erteilen ( sonst erklärt er, er zahle nicht, weil er keinen Auftrag erteilt habe)

Der Boiler ist nicht von uns
installiert, er hängt schon immer da (ist vielleicht ca. 8
Jahre alt).

Falls ein neuer Boiler aufgehängt werden muß, darf er etwa den
Kaufpreis auf uns
umlegen?!?!? Na, Prost Neujahr :smile:

Nein, das ist alleine Sache des Vermieters.

Fordere den Vermieter also morgen auf, den Boiler ersetzen zu lassen.

Grüsse Günter

Hallo, Günter,

bestellen wir den Elektriker

Stopp, der Vermieter muss den Elektriker bestellen.

ja, das habe ich mir auch mittlerweile überlegt. Ich rufe wirklich

  • auch wenn’s uns fröstelt - noch einmal den Vermieter an.

„Schönheitsreparatur“ fällt. Stimmt das so?

Das ist völliger Unsinn. Schönheitsreparaturen sind Malern,
Streichen und Tapezieren. Reparaturen hat der Vermieter zu
tragen, insbesondere wenn ein Gerät ausfällt.

Da bin ich sehr beruhigt - Schönheitsreparaturen in dieser Art machen wir
sowieso ständig (jeder neue Mitbewohner malert sein Zimmer eh neu).

Um jedoch
Probleme zu umgehen muss der Vermieter den Auftrag erteilen (
sonst erklärt er, er zahle nicht, weil er keinen Auftrag
erteilt habe)

Genau!

Fordere den Vermieter also morgen auf, den Boiler ersetzen zu
lassen.

werde ich tun

Besten Dank!
war echt hilfreich und beruhigend für uns alle :smile:)

Herzliche Grüße
Stefan

Hallo Stefan,

sollte innerhalb einer Woche nichts geschehen, muss der Vermieter schriftlich aufgefordertwerden, unter Hinweis auf die mündliche Aufforderung und die bereits verstrichene Wartefrist, dass nach Einräumung eine Nachfrist von 4 Tagen es ausdrücklich vorbehalten bleibt, die Massnahme wegen wiederholten Verzuges direkt durch die Mieter in Auftrag zu geben und die Kosten mit der künftig zu zahlenden Miete aufzurechnen. Achtung. Es muss zuvor aber klar und deutlich Fris gesetzt und auch klar und deutlich hingewiesen werden, wenn auch diese Frist erneut erfolglos vertreichen wird, ihr die Arbeiten auf seine Kosten in Auftrag geben werdet und dann Verrechnung erfolgt.

Gruss Günter

bestellen wir den Elektriker

Stopp, der Vermieter muss den Elektriker bestellen.

ja, das habe ich mir auch mittlerweile überlegt. Ich rufe
wirklich

  • auch wenn’s uns fröstelt - noch einmal den Vermieter an.

„Schönheitsreparatur“ fällt. Stimmt das so?

Das ist völliger Unsinn. Schönheitsreparaturen sind Malern,
Streichen und Tapezieren. Reparaturen hat der Vermieter zu
tragen, insbesondere wenn ein Gerät ausfällt.

Da bin ich sehr beruhigt - Schönheitsreparaturen in dieser Art
machen wir
sowieso ständig (jeder neue Mitbewohner malert sein Zimmer eh
neu).

Um jedoch
Probleme zu umgehen muss der Vermieter den Auftrag erteilen (
sonst erklärt er, er zahle nicht, weil er keinen Auftrag
erteilt habe)

Genau!

Fordere den Vermieter also morgen auf, den Boiler ersetzen zu
lassen.

werde ich tun

Besten Dank!
war echt hilfreich und beruhigend für uns alle :smile:)

Herzliche Grüße
Stefan

Danke auch für diesen Nachtrag!
Hallo, Günter,

danke auch für diesen Nachtrag - hoffentlich kommt es nicht so weit.

Kalt duschen erfrischt schon sehr *g*

Beste Grüße
Stefan

Hi Stefan,
prinzipiel müsstest Du eine Wartung des Boilers bezahlen.
Aber da der Boiler defekt ist, ist dies ja keine Wartung sondern eine Reparatur oder ein Austausch. Die frage mit der Schönheitsreparatur dürfte wohl geklärt sein und nicht in Frage kommen, es sei denn es steht anders im Mietvertrag. Dann ist die Summe aber nach oben begrenzt (bei mir z.B. 77 € Einzelreparatur und max. 8% der Kaltmiete pro Jahr). Sollte Dein Vermieter solche Sachen von Dir fordern wäre es denke ich auch angebracht mal alle anderen Abrechnungen deines Vermieters (z.B. Heizkesselwartung, Hausmeister, Allgemeinstrom, ect) zu überprüfen. Habe gerade in letzter Zeit die tollsten Sachen von meinen Bekannten gehört. Z.B. Heizkesselreinigung 680 € (kostet im allgemeinen ca. 100 - 150 €). Also immer ein gesundes misstrauen an den Tag legen.

Viel erfolg wünscht
Stefan