Reparatur einer CPU - falscher Rückversand

Liebes Forum,

mich interessiert folgender Fall:

Ein Händler bietet auf seinem Internetshop unter anderem die Reparatur einer CPU (z.B. verbogene oder umgebogene PINs neu ausrichten, abgerissene / abgebrochene PINs ersetzen etc.) mit anschließendem Funktionstest und Rückversand an. Als Zahlungsart wird Paypal und Vorkasse angeboten.

Der Kunde bestellt diese Dienstleistung, zahlt über Paypal und gibt dort seine Lieferadresse Z (Packstation) ein. Kurz darauf erhält der Käufer eine E-Mail vom Händler mit der Bitte die CPU an Adresse A zu verschicken. Daraufhin versendet der Kunde die defekte CPU an den Händler und vermerkt dort seine Absenderadresse Y.

Der Händler meldet sich ca. eine Woche später mit der Rückmeldung, dass die CPU erfolgreich repariert wurde und dass diese demnächst an den Käufer zurückgeschickt wird. Kurze Zeit später erhält der Käufer eine weitere E-Mail, welche eine Versandbestätigung von DHL als auch die Rechnung an den Kunden enthält. Dem Kunden fällt auf, dass die CPU laut Versandbestätigung an eine falsche Adresse verschickt wurde. Statt die bei Paypal angegebene Lieferadresse Z zu verwenden, hat der Händler die Absenderadresse Y des Käufers genommen. Da es sich hierbei aber um eine kostenpflichtige Postfachadresse eines Logistikdienstleisters handelt, ist der Kunde nicht gewillt diese Kosten zu tragen, da er über Paypal die Lieferadresse Z angegeben hat.

Folgende Fragen:

  • Handelt es sich bei der angebotenen Dienstleistung um einen Dienstvertrag oder einen Werkvertrag?
  • Ist die Zahlung über Paypal inkl. Angabe der Lieferadresse als Antrag, die E-Mail des Händlers mit der Bitte die CPU an Adresse A zu schicken, als Annahme zu verstehen?
  • Ist damit die Lieferadresse Z Bestandteil des Vertrages geworden?
  • Hat der Händler durch verwenden einer abweichenden Lieferadresse eine Pflichtverletzung begangen, die ihm auch zuzurechnen ist, da er gegen den Willen des Kunden und damit gegen den Vertrag verstoßen hat?
  • Hat der Kunde Anspruch auf Erstattung der zusätzlichen Aufwendungen (z.B. beim Logistikdienstleister?)

Besten Dank im Voraus für eure Einschätzung :smile: und Grüße
Stefan

Hallo,

also in meinem Paypal-Konto steht meine Adresse als Adresse und nicht als Lieferadresse. Ich muß gestehen, daß ich bei meiner letzten mit Paypal bezahlten Bestellung nicht so ganz darauf geachtet habe, wie die bei Paypal hinterlegte Adresse da angezeigt wurde und erst recht weiß ich nicht, ob und wie Paypal (ein Zahlungsdienstleister!) die Daten an den Händler übermittelt. Mit anderen Worten: Du wirst erst einmal aufklären müssen, welche Daten von wem an den wie übertragen werden - oder Du verklagst einfach den Händler und Paypal. Einer wird schon schuld sein.

Oder aber, man schraubt sich ein Beispiel zusammen, aus dem dann klarer wird, was sich da zugetragen hat: man nehme die CPU, beschrifte einen passenden Geldschein mit der Versandadresse, stecke beides in ein Paket und schreibe auf dieses die Absendeadresse. Was meinst Du: welche Adresse wird der Dienstleister zur Rücksendung verwenden?

Wenn man auf das Paket nicht seine Wohnanschrift vermerkt, warum nimmt man stattdessen eine Postfachadresse und nicht gleich die Packstation?

Das wäre so die erste Frage, die mir als Richter einfallen würde.

Gruß
C.

Genau das frage ich mich auch.

Hätte er auch versucht die Post zu verklagen wenn die Hinsendung aus irgendwelchen Gründen nicht zugestellt werden konnte und an die vermerkte Absenderanschrift zurück gegangen wäre ?

Und die bei Paypal hinterlegte Adresse ist nicht automatisch die Versandadresse. Schließlich bestellt man auf einer Seite des Händlers, trägt dort alles ein und nur beim Bezahlvorgang erfolgt der Klick auf Paypal.

MfG
duck313

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Hallo zusammen,

gerne möchte ich auf eure Fragen eingehen:

Der Händler hat die Adresse von Paypal erhalten und dies gegenüber dem Käufer auch bestätigt. Denn nachdem der Käufer den Händler darauf aufmerksam gemacht hat, dass das Paket nicht an die korrekte Adresse verschickt wurde, teilte dieser nur mit, dass sie aus der Erfahrung heraus festgestellt hätten, dass viele Kunden bei Paypal eine falsche Adresse angeben und daher haben sie letztendlich die Adresse vom Paket genommen. Darüberhinaus weist Paypal in ihren Regeln zum Käuferschutz ja auch nicht umsonst daraufhin, dass Ware nur an die bei Paypal hinterlegte Adresse erfolgen darf und an keine andere. Aber auf das Thema Käuferschutz will ich hier nicht eingehen, sondern verstehen, wie sich der Fall rechtlich zwischen Händer und Käufer darstellt.

DHL erlaubt bei Online Frankierung als Absender keine Adresse einer Packsation. Andere Adressen lassen sich aber problemlos eingeben

Nein, denn schließlich hatte der Kunde mit DHL ja auch vertraglich vereinbart, das Paket an den Absender zu retournieren, für den Fall, dass die Zustellung nicht erfolgreich ist. Warum aber eine Absprache mit DHL und dem Kunden Wirkung auf den Vertrag mit dem Händler und Kunden haben sollte, erschließt sich mir nicht? Das sind ja zwei unabhängige Verträge

Nein, das ist in dem Fall nicht korrekt. Man wird vom Shop des Händlers direkt auf Paypal weitergeleitet, kann sich dann dort mit seinen Paypal Daten einloggen und die Zahlung anweisen. Hierbei werden weitere Daten an den Händler übermittelt, wie z.B. die Lieferadresse. Dies wird durch Paypal auch via E-Mail an Käufer und Händler übermittelt. Es werden keine Daten auf der Seite des Händlers eingegeben, alles läuft über Paypal. Wie bereits oben angegeben, hat der Händler diese Informationen auch erhalten, das Paket aber ohne Rücksprache mit dem Kunden an eine andere Adresse geschickt - aus Erfahrung eben …

Ich hoffe ich konnte zur weiteren Klärung beitragen und bin gespannt auf eure Rückmeldungen :smile:

Grüße
Stefan

…ähm kurze Frage: Um Was für CPUs handelt es sich hier?

verbogene PINs gradebiegen mag ich ja noch glauben…aber Abgebrochene PINs ersetzen?
an zB. so einer CPU?:
grafik

Nee! Das glaub ich nicht. Sicher das das eine seriöse Firma ist?

Hi!

Doch, doch, das funktioniert, oft sogar relativ einfach
Allerdings frage ich mich, wie man es schafft, einige PINs zu verbiegen und andere abzubrechen. Bei so einer „Fehlerdiagnose“ fürchte ich eher, dass da die restliche CPU auch nochwas abbekommen hat.
Und ob eine Reparatur wirklich günstiger als eine neue CPU ist? (Ausgenommen halt die wirklich großen Prozessoren).

Grüße,
Tomh

Hallo zusammen :slight_smile:

um vom technischen wieder auf das rechtliche zu kommen :wink: wie wäre dieser Fall denn jetzt rechtlich zu
beurteilen?

Ich würde das wie folgt sehen:

Die Homepage des Verkäufers stellt eine invitatio ad offerendum dar. Der Käufer wurde über den Onlineshop
des Verkäufers auf die Seite von Paypal weitergeleitet und hat daraufhin über Paypal einen Antrag im Sinne des §145 BGB gestellt, in dem er über Paypal eine Zahlung (Vorauskasse) getätigt und weitere Angaben (z.B. Lieferadresse) gemacht hat. Auf der Internetseite des Verkäufers wurden keine Angaben gemacht,
sämtliche Angaben erfolgten ausschließlich über PayPal. Der Verkäufer hat diesen Antrag angenommen und den Käufer via E-Mail aufgefordert, die defekte CPU an die vom Verkäufer angegebene Adresse zu schicken. (–> Schuldverhältnis)

Nach erfolgreicherReparatur hat der Verkäufer die CPU an eine vom Antrag abweichende Lieferadresse versendet. Die Adresse hat der Verkäufer von einem Versandaufkleber, auf welchem der Käufer DHL gegenüber diese Adresse für die Zwecke der Abwicklung (hier Versand des Pakets an den Verkäufer)
angegeben hat.

Es handelt sich auf Seiten des Verkäufers um eine Pflichtverletzung, welche dieser nach §276 BGB auch zu vertreten hat. Der Käufer hat im Antrag bereits deutlich gemacht, an welche Adresse die Lieferung der CPU zu erfolgen hat. Durch die Pflichtverletzung ist dem Käufer ein Schaden entstanden, welchen der Verkäufer
nach §280 BGB zu ersetzen hat. Kausalität ist auch vorhanden, da dieser Schaden nur entstanden ist, weil der Verkäufer eine falsche Adresse verwendet hat.

Wie schätzt ihr die Situation ein?

Besten Dank im Voraus