Hallo,
eine Armbanduhr ist angeblich zur Reparatur eingeschickt worden.
Kann man bei Abholung der Uhr das ausgewechselte, defekte Teil
zurückverlangen? Eigentlich sollte nur die Battarie gewechselt
werden, die Uhr braucht eine spezielle Battarie. Nun wurde aber das
Uhrwerk ausgetauscht. Die Uhr hat ein schweizer Uhrwerk und ist ca. 2
Jahre alt, Garantie ist abgelaufen.
Wie kann man feststellen, ob das Uhrwerk wirklich erneuert wurde?
Vielen Dank für die Hilfe.
Hallo,
kommt ganz darauf an, wie der Auftrag lautete. Hieß der Auftrag: Batteriewechseln, dann muss die Reparatur nicht bezahlt werden. Ging der Kunde aber zum Uhrmacher und sagt: Meine Uhr läuft nicht, dann hat der Uhrmacher freie Hand.
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