Die Reparatur eines Brandschadens im Maschinenraum findet nach DNV Richtlinien statt. Erste Aussage des Besichtigers war das es sich um keine Neuinstallation handelt und damit die Vorschiften der Bauzeit (80er Jahre) gelten. Mir sind dort allerdings ein paar Dinge aufgefallen die mir Kopfzerbrechen bereiten. Zum Beispiel Leitungsdimensionierung 1,5mm² mit 25A Abgesichert. Einzelphasen Absicherung bei Drehstomantrieben. Darf ich sowas eigentlich noch machen? Wer hat da mehr Einfluss DNV oder VDE?
L.G.
Ralf