Reparatur eines Brandschadens gem. DNV

Die Reparatur eines Brandschadens im Maschinenraum findet nach DNV Richtlinien statt. Erste Aussage des Besichtigers war das es sich um keine Neuinstallation handelt und damit die Vorschiften der Bauzeit (80er Jahre) gelten. Mir sind dort allerdings ein paar Dinge aufgefallen die mir Kopfzerbrechen bereiten. Zum Beispiel Leitungsdimensionierung 1,5mm² mit 25A Abgesichert. Einzelphasen Absicherung bei Drehstomantrieben. Darf ich sowas eigentlich noch machen? Wer hat da mehr Einfluss DNV oder VDE?

L.G.
Ralf

Moin,

Die Reparatur eines Brandschadens im Maschinenraum findet nach
DNV Richtlinien statt.

DNV - Services for Managing Risk
Det Norske Veritas http://www.dnv.de/ressourcen/regeln_standards/

Erste Aussage des Besichtigers war, das es sich um keine Neuinstallation handelt
und damit die Vorschiften der Bauzeit (80er Jahre) gelten.

Sogenannter „Bestandschutz“, gilt eigendlich nur, wenn nichts verändert wird.

Wenn die Anlage ersetzt wird,
sollten die aktuellen techn.Regeln angewendet werden,
wegen der Schiffssicherheit.

Mir sind dort allerdings ein paar Dinge aufgefallen die mir Kopfzerbrechen
bereiten.
Zum Beispiel Leitungsdimensionierung 1,5mm² mit 25A Abgesichert.

25A ist die max.Belastbarkeit für 1-adrige Kabel, im S2-Betrieb