Reparatur eines Computers

Gedankenspiele …

was wäre eigentlich wenn …

eine Firma A eine Firma B beauftragt einen Computer zu reparieren, der in einer sehr speziellen Funktion genutzt wird, anschließend das reparierte Gerät zurückgeliefert und die Rechnung fristgerecht bezahlt wird, allerdings mit folgendem Hintergrund:

Die einzige Person, die die spezielle Funktion überprüfen kann, ist zum Zeitpunkt der Rücklieferung krank. Es verstreichen zwei Wochen.

Anschließend ist die Person für drei Wochen im Urlaub.

Nach nummehr 5 Wochen wird festgestellt, das der Computer an sich zwar wieder läuft, nur diese spezielle Funktion ist nach der Reparatur nicht nutzbar bzw. nicht lauffähig.

Welche Ansprüche hätte jetzt die Firma A gegenüber der Firma B?

Ich wünsche eine rege Diskussion!

Viele Grüße
Paul

Hallo,

eine Firma A eine Firma B beauftragt einen Computer zu
reparieren, der in einer sehr speziellen Funktion genutzt
wird, anschließend das reparierte Gerät zurückgeliefert und
die Rechnung fristgerecht bezahlt wird, allerdings mit
folgendem Hintergrund:
[…]
Nach nummehr 5 Wochen wird festgestellt, das der Computer an
sich zwar wieder läuft, nur diese spezielle Funktion ist nach
der Reparatur nicht nutzbar bzw. nicht lauffähig.

Welche Ansprüche hätte jetzt die Firma A gegenüber der Firma
B?

zunächst müsste Firma A beweisen, dass der Werkvertrag (wenn es denn einer war) mangelhaft erfüllt wurde. Die Verzögerung von 5 Wochen dürfte dies deutlich erschweren.

Gruß

S.J.

zunächst müsste Firma A beweisen, dass der Werkvertrag (wenn
es denn einer war) mangelhaft erfüllt wurde. Die Verzögerung
von 5 Wochen dürfte dies deutlich erschweren.

Hallo,

nehmen wir mal an, der Hersteller der jetzt eingebauten Technik (Hardware) bestätigt selber, dass sein Produkt die notwendigen Eigenschaften gar nicht besitzt. Würde das nicht bedeuten, dass ein Mangel schon am Tag der Auslieferung bestand, und wenn ja, welche Auswirkungen hätte das auf die Situation? (… wesentlich verspätete Meldung des Mangels von Firma A an die Firma B)? Kann ein Mangel nicht auch „verspätet“ angezeigt werden, wenn er nachweislich am Tage der Auslieferung schon bestand?

Gruß
Paul

Hallo,

nehmen wir mal an, der Hersteller der jetzt eingebauten
Technik (Hardware) bestätigt selber, dass sein Produkt die
notwendigen Eigenschaften gar nicht besitzt. Würde das nicht
bedeuten, dass ein Mangel schon am Tag der Auslieferung
bestand, und wenn ja, welche Auswirkungen hätte das auf die
Situation? (… wesentlich verspätete Meldung des Mangels von
Firma A an die Firma B)? Kann ein Mangel nicht auch
„verspätet“ angezeigt werden, wenn er nachweislich am Tage der
Auslieferung schon bestand?

wie gesagt, es wäre erstmal zu klären, um was für einen Vertrag es sich hier handelt und was Ihnalt dessen war.

Wurde der Dienstleister beauftragt ein bestimmtes Problem zu beheben (Computer stürzt ständig ab, bitte beheben) oder wurde der Dienstleister beauftragt Bauteil XYZ einzubauen?

Gruß

S.J.

Wurde der Dienstleister beauftragt ein bestimmtes Problem zu
beheben (Computer stürzt ständig ab, bitte beheben) oder wurde
der Dienstleister beauftragt Bauteil XYZ einzubauen?

Hallo Steve,

nehmen wir an, Firma B sollte ein bestimmtes Problem beheben und war dabei frei in der Wahl des Bausteils (keine Vorgabe der Firma A!) bzw. des Lösungsweges. Einzig und allein wichtig, so nehmen wir an, ist ein repariertes Gerät, welches danach in der gewünschten Funktion wieder nutzbar ist.

Gruß
Paul

Hallo,

nehmen wir an, Firma B sollte ein bestimmtes Problem beheben
und war dabei frei in der Wahl des Bausteils (keine Vorgabe
der Firma A!) bzw. des Lösungsweges. Einzig und allein
wichtig, so nehmen wir an, ist ein repariertes Gerät, welches
danach in der gewünschten Funktion wieder nutzbar ist.

die Frage ist, ob die gewünschte Funktion nur mit ganz bestimmten Komponenten gegeben ist und ob B dies auch mitgeteilt wurde.

Beispiel: A beauftragt B den PC zu reparieren, da dieser kein Bild mehr zeigt. B diagnostiziert eine defekte Grafikkarte und tauscht diese gegen ein ähnliches Modell von Hersteller C aus. PC läuft soweit. Ein bestimmtes Programm läuft aber ausschließlich mit Karten der Hersteller Y oder Z. Hätte B das wissen müssen? Eher nicht.

Gruß

S.J.

Beispiel: A beauftragt B den PC zu reparieren, da dieser kein
Bild mehr zeigt. B diagnostiziert eine defekte Grafikkarte und
tauscht diese gegen ein ähnliches Modell von Hersteller C aus.
PC läuft soweit. Ein bestimmtes Programm läuft aber
ausschließlich mit Karten der Hersteller Y oder Z. Hätte B das
wissen müssen? Eher nicht.

Hallo Steve,

da stimme ich dir zu!

Wenn diese Problematik aber genau zum Thema gemacht worden wäre, und sich dadurch eine Reparaturzeit auf, sagen wir mal 7 Wochen ausgedehnt hat, wie sähe es dann aus?

Die eigentlich wichtige Frage wäre ja immer noch, in wiefern ist der Firma A die nachträgliche Reklamation möglich, denn der einizige Mitarbeiter, der diese Software einrichten kann, war ja nicht verfügbar, und das Gerät stand unbenutzt bei der Firma A.

Gruß
Paul