Guten Tag,
es wurde eine Firma gebeten sich ein defektes Elektrogerät einmal anzusehen um evtl. sagen zu können, was defekt ist, und ob sich eine Reparatur überhaupt noch lohnt.
Aussage war: da haben sie aber Glück das ist nur eine Kleinigkeit. Es wurde das Stromkabel erneuert und eine Sicherung getauscht. Noch bevor die Rechnung von 200 Euro per Post da war, zeigte das Gerät den gleichen Fehler. Keine Funktion mehr und die Sicherung war wieder durch. Als erstes wurde einer Stornierung der Rechnung von der Firma zugestimmt, die sich das jetzt aber anders überlegt hat, da die Auskunft angeblich von einer nicht dazu befugten Person abgegeben wurde. Jetzt soll die Rechnung bezahlen werden.
Eine erneute Reparatur soll nun 1000 Euro kosten, da noch andere Dinge getauscht werden müssten. Da das Gerät aber schon älter ist, sollte so viel Geld nicht dafür investiert werden. Daher wurde vorher gefragt ob sich eine Reparatur überhaut lohnt.
Die Firma besteht nun aber auf die Zahlung der ersten erfolglosen Reparatur.
Muss diese bezahlt werden, wenn das Gerät nicht einmal 24 Stunden funktioniert hat und der gleiche Fehler wieder auftritt??
Zudem wurde angeboten den Rechnungsbetrag mit einem erneuten Reparaturauftrag zu verrechnen. Das wurde vorsichtshalber schriftlich angefordert, was genau verrechnen heißt . Und der Kostenvoranschlag beläuft sich jetzt, nicht auf die telefonisch angekündigten 1000 Euro sondern jetzt plötzlich auf 1400 Euro, ist das rechtlich okay? und die Verrechnung betrifft nur 50% der Kosten für die erste Reparatur.
Das Gerät hat nur 1400 Euro gekostet.
Ich hoffe jemand kann mir helfen und ich konnte den Fall verständlich schildern.
Vielen Dank im Voraus
Hallo,
ich wüsste nicht, warum jemand für eine erfolglose Reparatur bezahlen sollte. Fehldiagnose der Reparaturwerkstatt und dann irgendwas austauschen, um den Kunden zu prellen, so seh ich den Fall. Wenn ich einem Kunden ein Gerät repariert habe und dabei ein falsches Teil als defekt vermutet habe, dann baue ich das wieder zurück und suche das defekte Teil. Aber ich stelle dem Kunden nicht das unnötig ausgetauschte Teil in Rechnung.
Für eine Dagnose und evtl Kostenvoranschlag sind üblicherweise Kosten fällig, die aber vorher festgelegt sind, auch die Anrechnung dieser Kosten an einer im Anschluss beauftragten Reparatur kann erfolgen.
So ein Stromkabel kostet der Werksatt so gut wie nix, ein Kabel neu anzubauen ist fix gemacht, Zeit für Diagnose brauchten sie offensichtlich nicht viel. Denn normalerweise probiere ich als Firma so ein Gerät aus, um zu testen, ob die Reparatur erfolgreich war. Je nachdem kann das auch mal ein paar Tage dauern. Und das alles mit Reparatur- und Testprotokoll. Und das defekte Teil wird dem Kunden ausgehändigt.
‚Auskunft einer nicht autorisierten Person‘ klingt wie eine Ausrede für ihre Unfähigkeit.
Klar ist auch, dass Du dem Zeitwert entsprechend kostenbewusst reparieren lassen will. Da kann die Firma jammern wie sie will.
Scheinbar hast Du eine nicht besonders seriöse Firma erwischt.
Hier noch mal was zum nachlesen:
http://www.verbraucher.ws/index.php?article_id=256&g…
Gruß Nico
Danke für die Infos.
Das Gerät wurde schnell mal vor Ort repariert, obwohl schon ein Ersatzgerät organisiert worden war, denn die beauftragte Firma brauchte mehrere Wochen bis sie sich das Gerät angesehen hat.
lG Bianca