Reparatur/Erneuerung Duschkopf/-schlauch

Liebe Experten,

mal angenommen, Duschkopf und Duschschlauch, die ein Vermieter angebracht hat, passen nicht zusammen (Gewinde vom Duschschlauch entweder zu klein oder zu schwach) und halten nach einer Weile nicht mehr - wer wäre dann für die Erneuerung zuständig?

Gehören Duschschlauch und -kopf mit zur vermieteten Wohnung und müssen nach Abnutzung vom Vermieter erneuert werden, weil sonst die Wohnung nicht mehr ordnungsgemäß genutzt werden kann?
Oder handelt es sich dabei um eine „Schönheitsreparatur“, die vom Mieter übernommen werden muss?

Danke für eure Meinungen!

Viele Grüße
Traveller

Hallo Traveller,

das dürfte unter Kleinstreparaturen fallen, aber man kann den Vermieter ja mal nett fragen. Streiten lohnt sich jedenfalls nicht.

Gruß!

Horst

Nachtrag
Hallo,

das dürfte unter Kleinstreparaturen fallen, aber man kann den
Vermieter ja mal nett fragen. Streiten lohnt sich jedenfalls
nicht.

Aber nur wenn eine Kleinreparaturklausel im MV vereinbart wurde, sonst ist dies Sache des Vermieters.

Gruß
Stiefel