Liebe Experten,
mal angenommen, Duschkopf und Duschschlauch, die ein Vermieter angebracht hat, passen nicht zusammen (Gewinde vom Duschschlauch entweder zu klein oder zu schwach) und halten nach einer Weile nicht mehr - wer wäre dann für die Erneuerung zuständig?
Gehören Duschschlauch und -kopf mit zur vermieteten Wohnung und müssen nach Abnutzung vom Vermieter erneuert werden, weil sonst die Wohnung nicht mehr ordnungsgemäß genutzt werden kann?
Oder handelt es sich dabei um eine „Schönheitsreparatur“, die vom Mieter übernommen werden muss?
Danke für eure Meinungen!
Viele Grüße
Traveller