Nutzer A ist Rollstuhlfahrer in einer WG im Wohnheim . A verstirbt und Reparaturen im Flur waren erforderlich, da an den Seiten Gebrauchsspuren durch den Rollstuhl auftraten. Mehrere Bewohner mit Rollstuhl benutzen aber diesen Flur. A hatte eine Versicherung abgeschlossen, die bei Schäden usw. haftet. Nun ist A tot und eine sehr hohe Reparaturrechnung wurde den Erben ausgestellt. Meine Frage muß die Versicherung auch nach dem Tod von A noch eintreten? Da kein Kontakt zu A bestand da er unter Betreuung stand bin ich der Meinung der Schaden hätte zu Lebzeiten dem Betreuer zur Weiterleitung an die Versicherung gemeldet werden müssen. Die Reparaturen wurden bereits 4 Tage nach A Tod durchgeführt und konnten nicht überprüft werden von Seiten der Erben.
Hallo, reine Verständisfrage, wenn mehrere Rollis den Flur beschädigt haben könnten, weshalb soll nur A postmortem dafür haften?
Ich fänd in diesem Fall eine gleichmässige Aufteilung an alle rollifahrenden WG-Bewohner sinniger.
Ob das As Erben einschließen würde, wär ich mir nicht sicher…
Ist nur meine Laienmeinung
Gruß Susanne
Hallo erstmal,
komische Sache, kommt aber gar nicht so selten vor. Natürlich kann die Versicherung für einen tatsächlich vom Versicherten verursachten Schaden auch noch nach dessen Tode in Anspruch genommen werden. Regelmäßig der Fall, wenn z.B. der Verursacher eines Verkehrsunfalls selbst bei dem Unfall stirbt. Allerdings muss natürlich ein dem Versicherten zuzuordnender Schaden vorliegen, und den sehe ich hier nicht. In einem Wohnheim für Rollies gehören kleinere Schäden zur allgemeinen (Ab-)nutzung und können schon von daher keinem einzelnen Bewohner zugerechnet werden.
Insoweit gehe ich davon aus, dass die Versicherung sich weigern wird zu zahlen, und die Erben sollten dies dann auch tun, wenn hier nicht ein ganz konkret zuzuordnender besonderer Einzelschaden vorliegt. Hierfür wäre der Anspruchsteller beweispflichtig.
Gruß vom Wiz
Ergänzung
Hallo,
Insoweit gehe ich davon aus, dass die Versicherung sich
weigern wird zu zahlen,
es kommt hinzu, dass die Versicherung nur zahlt, wenn das Schadensereignis zeitnah gemeldet wurde und selbstverständlich bevor die Reparatur erfolgt ist.
Dem übrigen stimme ich natürlich voll zu.
Gruß
loderunner (ianal)