Reparatur Fristen

Hallo, haben das Problem das unsere Wohnungstürzarge bedingt durch feuchtigkeit aufgequollen ist und die Tür aufgeht wenn sie nicht abgeschlossen ist . Haben es bereits mehrfach angemahnt mit Fristen von 14 Tagen
meine Frage ist nun ob ein Angebot von Fachbetrieb zur Beseitigung ausreicht oder wie viele müssen es sein. Da Vermieter nicht tätig wird und wir es selbst beauftragen wollen und von der Miete einbehalten.

Hallo,
so viel ich weiß,muß auch das schriftlich dem Vermieter Vorgelegt werden.Natürlich per Einschreiben,damit man einen Beleg hat.Sonst ist es nicht gültig.
Erst dann darf man kürzen.
LG

Hallo,
zur Sicherheit würde ich mich deswegen beim Mieterbund erkundigen, denn erlaubt ist es nicht, die Rechnung von der nächsten Miete einzubehalten. Wenn man einen Handwerker bestellt, muss man die Rechnung bezahlen und kann dann den Betrag vom Vermieter zurückverlangen.

Gruss Huftier