Reparatur-Garantie

Situation:
Gerät Kaffee-Maschine DELONGHI, PRIMADONNA.

  1. Reparatur März 2010. (Garantie war zu diesem Zeitpunkt abgelaufen)
    Angaben in der Reparatur-Rechnung:
    Reparatur, Euro 157,08 (keine weiteren Angaben)

  2. Schaden Januar 2010 (10 Monate nach der ersten Reparatur)
    Angaben im Reparaturkosten-Angebot:
    „KVA“, was soviel heißt wie, Garantie auf vorhergehende Reparatur abgelaufen.
    Reparatur, Euro 157,08 (keine weiteren Angaben)

Meine Fragen:
Bei gleichen Preisangaben für beide Reparaturen gehe ich davon aus, dass es sich um den gleichen Fehler handelt. Müsste man doch annehmen, oder?

Nach der ersten Reparatur antwortete man mir auf meine Frage nach der Garantie: Ein Jahr Garantie auf gleichen Fehler. Heut sagt man mir, dass die Garantie nach 6 Monaten abgelaufen ist. Was ist richtig?

Kleksel

Guten Tag, Kleksel,
meines Wissens nach hat man auf Rep. 6 Monate Garantie.
Nach Sichtung aller Daten müsste man einen Rechtsanwalt befragen oder sich im Netz um Rechtsfragen kümmern. Ich bin Kundendienstmechaniker, kein Rechtsanwalt. Übrigens müsste man noch wissen, was überhaupt defekt war. Es gibt Dinge, bei denen Eigenverschulden nicht auszuschließen ist. Schon dabei wird das Thema schwieriger und ist mit ein paar Sätzen sicherlich nicht in die Reihe zu bekommen.

Mit freundlichen Grüßen Walter Lux
Mit freundlichen Grüßen

Hallo,

es ist eine Rechtsfrage die ich leider nicht beantworten kann.

nicki

Hallo nicki,
Danke für Deine Mühe.
kleksel

Da musst du einen Rechtsanwalt fragen oder die Verbraucherzentrale. Mehr wüsste ich auch nicht.
Gruß
Jo

Hallo Jo,
Danke für die Nachricht. Habe mich bereits entschieden.
Gruß Kleksel

Hallo,
für so was bin ich leider der falsche Ansprechpartner.
ich denke aber, dass man ohne eine genaue Bezeichnung der Reparatur nicht viel ausrichten kann.

MfG Joschi