Angenommen, in einer Mietwohnung ist eine Wand feucht. Dies ist auch dem Vermieter bekannt. Der Mieter möchte nun seine Wohnung renovieren und das ganze Ausmaß des Schadens wird erst nach Abriß der Tapete sichtbar. Der Vermieter will einen Maurer zur Beseitigung des Schaden verpflichten. Der Mieter hat den übrigen Raum schon tapeziert und auch die Tapeten für die kaputte Wand sind vorhanden.
Wer muß nun die Tapeten an dieser Wand anbringen? Der Vermieter oder der Mieter?
Freundlich grüßt
Ingeborg
Wenn der Mieter den Raum selbst neu tapezieren möchte, dann trägt die Kosten der Mieter.
War der Raum bereits vor Eintritt des Wasserschadens tapeziert, dann trägt die Kosten der Vermieter.