In der Dusche musste das Silikon nachgebessert werden (undichte Stellen).
Der Vermieter wollte 15 € von mir haben.
ist dies rechtens.
Ich wohne seit Mai 2010 in der Wohnung
Moin,
der Mieter schaue in seinen Mietvertrag. Dort ist meist ein Passus für so genannte Bagatellreparaturen.
Ist dies so, wird die diese Reparatur sicherlich darunter fallen.
Ist im gesamten Mietvertrag kein Hinweis, dass der Mieter Kleinreparaturen bis zu einer gewissen Höhe im Einzelfall und bis zu einer Gesamthöhe im Jahr zu tragen hat (beides angemessen), dann muss der Mieter keinerlei Kosten dafür tragen.
Auch nicht, wenn sich so ein Hinweis dort befindet, dieser aber nicht in Einzel- und Gesamthöhe adäquat ausgewiesen ist. Dann ist dieser nichtig.
lg
Laut Deutschem Mieterbund gilt für Kleinstreparaturen folgendes:
Kleinreparaturklausel - wie sie genau funktioniert
Grundsätzlich muss ist der Vermieter für Instandhaltung und Instandsetzung zuständig. Der Mieter muss nur für Kleinreparaturen zahlen, wenn er laut Mietvertrag dazu verpflichtet ist. Diese Klausel gilt aber nur, wenn eine Obergrenze für einzelne Kleinreparaturen genannt ist, die 75 Euro nicht übersteigen darf. Alles was teurer ist, ist keine Kleinreparatur.
In der Kleinreparaturklausel muss zudem ein Höchstbetrag für alle Kleinreparaturen innerhalb eines Jahres genannt werden. Der Mieter muss danach in einem Jahr höchstens 150 - 200 Euro für alle Kleinreparaturen zusammen zahlen oder 8% der Jahresmiete. Außerdem darf der Mieter per Mietvertrag nur zur Bezahlung der Kleinreparatur verpflichtet werden - nicht etwa zur Durchführung der Arbeit oder zur Beauftragung der Handwerker. Dies ist immer Sache des Vermieters.
Die Klauseln der Kleinreparaturklausel
Die Wirksamkeit so einer Klausel ist zusätzlich an weitere Bedingungen geknüpft: Im Mietvertrag muss genau festgehalten sein, für welche Schäden sie gilt. Zahlen muss der Mieter nur für Teile, die seinem direkten und häufigen Gebrauch dienen. Dazu zählen beispielsweise Installationsgegenstände für Strom, Wasser, Gas, Heiz- und Kocheinrichtungen, Fenster- und Türverschlüsse sowie Fensterläden und Rollos.
Kleinreparaturklausel unwirksam, wenn die Bedingungen nicht erfüllt sind
Erfüllt die Kleinreparaturklausel all diese Voraussetzungen nicht oder weicht sie zu Ungunsten des Mieters von diesen Vorgaben ab, ist sie unwirksam. Dann muss der Vermieter auch für kleinere Reparaturen bezahlen. Kann ein Schaden nicht mehr repariert werden und ist deshalb eine Neuanschaffung erforderlich oder ist die Reparatur teurer als 75 Euro, muss sich der Mieter nicht an den Kosten beteiligen.
Anders sieht es übrigens aus, wenn der Mieter den Schaden schuldhaft verursacht hat. Dann muss er zahlen. Und hat er sich zum Beispiel eine Gasetagenheizung, mit Genehmigung des Vermieters eingebaut, muss er selbst für die Wartung und die Reparaturen aufkommen.
In der Dusche musste das Silikon nachgebessert werden
(undichte Stellen).
Der Vermieter wollte 15 € von mir haben.
ist dies rechtens.
Ich wohne seit Mai 2010 in der Wohnung
Hallo guten Morgen,
ich meine das ist ok; und wenn nicht, würde ich nicht wegen 15€ rumstreiten.
mit nettem Gruß
Thomas
Silikondichtungen gehören gemeinhin nicht zu den Dingen, die aufgrund regelmäßigen Gebrauch dem Ve4rschleiß unteliegen, wie Dichtgunenan Wasserhähnen etc.! Zudem erscheint der Zeitraum etwaas kurz, um Ihnen einen solchen Verschleiß generell anzulasten. Soweit sich der Vermeiter hier auf die Übernahmeverpflichtung für die Kosten kleinerer Instandhaltungen gemäß Mietvertrag beruft, erscheint allerdings die Summe von € 15 durchaus gererchtfertigt. Demnach wären Sie zur Zahlung verpflichtet.
Hallo Dennis,
Da bist du aber an einen recht pingeligen Vermieter geraten. Hat aber fleißig seit 2010 die Miete einkassiert.
Wie die rechtliche Grundlage in diesem Fall ist, kann ich dir leider nicht sagen.
Hast du keinen Privatrechtschutz?
Gruß
Winfried
Hallo Dennis,
ich bin kein Experte habe mir aber sagen lassen, daß einem Mieter bis € 125.- pro Jahr für kleine Reparaturen zugemutet werden können. Wenn das stimmt, dann auf jeden Fall mit Rechnung. Mehr könnte man Dir beim Mieterschutzbund sagen.
Gruß
Hermann