Reparatur Mietwohnung

Hallo zusammen,
ich habe ein riesen Problem.
Ich bin Ende März aus meiner Wohnung ausgezogen und habe bei Auszug mit meiner Vermieterin vereinbart, den von mir beschädigten Boden reparieren zu lassen.
Ich habe das Ganze meiner Haftpflichtversicherung gemeldet, welche mir vor ca. 1,5 Wochen mitteilte, dass der Schaden leider nicht bezahlt wird.
Nun habe ich gestern, ohne Ankündigung, ein Schreiben, sowie eine Rechnung meiner Ex-Vermieterin im Briefkasten über die Reparatur des Bodens.
Es handelt sich hierbei um die Originalrechnung, die an meine Ex-Vermieterin ausgestellt ist und von mir direkt beglichen werden soll.
Hierzu muss ich vorab noch berichten.
Ich hatte bei Auszug eine Nebenkostenabrechnung über 15 Monate (Jahr 2011 sowie Jan-Mär 2012) über einen BEtrag von 650 € erhalten.
Dieser Abrechnung habe ich zusammen mit dem Mieterverein widersprochen und bis heute keine Antwort meiner Ex-Vermieterin erhalten. Desweiteren habe ich bis heute keine Rückzahlung meiner Kaution von 640 € erhalten.
Nun meine Fragen:
Kann meine Ex-Vermieterin verlangen, die REchnung zu begleichen, obwohl diese die Kaution über den selben BEtrag noch einbehält?
Hätte SIe mich nicht über die Reparatur des Bondens, sowie die anfallenden Kosten in Kenntnis setzen müssen?
Muss sie mir keine Frist setzen, den Schaden selbst zu beheben?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Viele Grüße
NoVa

Da hier mit Sicherheit auf beiden Seiten einiges verkehrt gelaufen ist. Z.B. Wann wurde die Vermieterin darüber informiert, dass die Versicherung den Schaden nicht übernimmt, was wurde generell zum Boden beim Auszug beweisbar vereinbart?

Da ja der Mieterverein bereits in anderer Sache tätig war, wäre es auch angebrachter, diesen auch wegen des beschädigten Bodens eine Antwort geben zu lassen.

Mit Sicherheit ist hier einiges verkehrt gelaufen und tut es auch immer noch.
Die Vermieterin wurde vor ca. 2,5 Wochen darüber informiert, dass der Schaden nicht von der Versicherung getragen wird.
Bei Auszug wurde im Übergabeprotokoll vereinbart, dass der Boden verkratzt ist, Fotos haben wir natürlich auch gemacht. Mündliche haben wir dann vereinbart, dass der Schaden von mir an meine Haftpflichversicherung gemeldet wird.
Der Mieterverein wird mit Sicherheit tätig werden müssen, damit meine Ex-Vermieterin für mich telefonisch nicht erreichbar ist. Allerdings soll die Rechnung innerhalb von sieben Tagen von mir beglichen werden, obwohl diese nicht an mich ausgestellt ist.
Allerdings würde ich gerne wissen, ob ich denn bezahlen muss, wenn die Kaution noch aussteht und die Rechnung nicht auf meinen Namen ausgestellt ist?
Vielen Dank!

Hallo!

Eine Bk-Abrechnung darf max über einen Zeitraum von 12 Monaten gehen, insofern ist der Widerspruch berechtigt.

Die Aufforderung mit Ablehnungsandrohung, die Du ansprichst, ist hinfällig, wenn Du bereits zugesagt hast, den Schaden zu beseitigen. Seit Ende März sind nun bereits über 2 Monate vergangen.
Was meinst Du denn, wie lange die Vermieterin die Wohnung mietfrei(!) in dem Zustand halten muß, damit Du den Schaden selbst beseitigen kannst?! Schließlich hätte sie - ohne Schaden - die Wohnung bereits ab dem 1.4. wieder vermieten können.

Die Verrechnung mit der Kaution wäre naheliegend, ja.

MfG
virages

Hallo, um die Frage richtig beantworten zu können bedürfte es noch vieler Informationen, ich versuchs mal im Groben:
Wie sah die vereinbarung mit der Vermieterin aus ? Schriftlich ? Sicher wurde aber doch nicht vereinbart, dass die Reparatur Monate in Anspruch nehmen kann ? Sind alle Schlüssel zurück gegeben worden ? Dann wäre ja eine eigenständige Behebung des Mangels gar nicht möglich gewesen. Grundsätzlich, ohne anderslautende Vereinbarung, hätte die Vermietrin Frist setzen müssen. Die Vermieterin ist ja an der Weitervermietung gehindert und macht ggfs. auch noch Schadenersatz für verlorene Mieteinnahmen geltend. Also alles so schnell wie möglich erledigen. Ist denn die Höhe der Rechnung angemessen ? Dann würde ich das bezahlen, damit das erstmal vom Tisch ist. Die Vermieterin braucht dafür nicht die Kaution verwenden, denn es stehen ja noch andere Forderungen im Raum.:
Geht es um eine Nachzahlung von 650 €, oder Gesamtkosten ? Wie die Vermieterin jetzt bis März abrechnet ist mir auch nicht klar, das geht eigentlich erst zum Ende des Jahres, aber dazu müsste man die Abrechnung sehen. Wenn der Mieterverein das in die Hand nimmt kann man hoffen, obwohl es sicher wesentlich bessere Beratungsmöglichkeiten gibt. Da dann keine Nachzahlung leisten bis alles klar ist.
Die Kaution kann die vermieterin ohne weitere Erläuterung mindestens 6 Monate einbehalten und wenn strittige Fragen sind auch länger.

Hallo NOVA,

zum Fußbodenschaden: da haben Sie offensichtlich den Schaden anerkannt. Wurde bei diesem Termin dann nicht auch über die Reparatur gesprochen? Das wäre sehr ungewöhnlich, denn die Vermieterin muss die Wohnung ja wieder vermieten.Sie hätten damals der Vermieterin klar sagen müssen - am besten schriftlich - , dass Sie bis dann und dann den Schaden auf Ihre Kosten beheben werden und hätten dann selbst einen Handwerker aussuchen können.Wann und was die Haftpflichtversicherung antwortet ist unerheblich.

Zur Kaution und der Nebenkostenabrechnung: Sie haben der NK Abrechnung widersprochen. Hier kommt es auf den Inhalt Ihres Widerspruchs an, aber Ihre Vermieterin kann die Kaution erst mal einbehalten, bis beide Aktionen abgewickelt sind, d.h. bis der Fußboden repariert ist und die Nebenkosten bezahlt sind. Allerdings müssen SIE jetzt auch nicht eine Rechnung an den Fußbodenhandwerker bezahlen, wenn Ihre Vermieterin die Rechnung auf ihren eigenen Namen hat ausstellen lassen und Auftraggeberin war.

Überlegen Sie zusammen mit dem RA des Mietervereins, ob sich hier eine Klage lohnt oder nur Kosten verursacht und letztlich nur zu einem Vergleich führt, bei dem Sie möglicherweise höhere Gerichtskosten zu tragen haben, als für Sie als Vorteil bei dem Vergleich herauskommt.

Viel Glück wünscht Ihnen Heihei

Die Vereinbarung war bei Übergabe wie folgt:
Schriftliches Übergabeprotokoll mit festgestellten Mängel: kratzer im Fußboden
Vereinbart wurde dann, dass ich den Schaden meiner Haftpflichversicherung melden würde.
Mehr wurde nicht besprochen.
Die Wohnung hätte auch mit Schaden vermietet werden können, dass hatte sie auch versucht und irgendwann sind sie zu dem Entschluss gekommen, dass die Tochter der Vermieterin die Wohnung beziehen wird.
Schlüssel wurden alle bei Übergabe abgegeben, ja.
Es geht um eine Nebenkostenabrechnung über 650 €. Dieser wurde durch den Mieterverein widersprochen und meine Ex-Vermieterin hat sich darauf nie gemeldet. Das Anschreiben ist nun ca. 6 Wochen her.
Sie schreiben von besseren Beratungsmöglichkeiten? Welche wären das denn?
Ist es wirklich so, dass ich eine REchnung bezahlen soll, die nicht mal auf meinen Namen ausgestellt ist?
Aus welchem Grund kann man hierfür nicht erstmal die Kaution zugrunde legen?
Diese deckt nämich genau den Betrag der Reparatur ab!?
Vielen Dank und Viele Grüße
NoVa

Die Vereinbarung war bei Übergabe wie folgt:
Schriftliches Übergabeprotokoll mit festgestellten Mängel: kratzer im Fußboden
Vereinbart wurde dann, dass ich den Schaden meiner Haftpflichversicherung melden würde.
Mehr wurde nicht besprochen.
Die Wohnung wurde versucht zu vermieten und als dies nicht gelang, wurde beschlossen, dass die Tochter der Vermieterin die Wohnung beziehen wird.

Der Mieterverein hat der NK-Abrechnung widersprochen, da hier 15 Monate abgerechnet wurden und auch nicht ersichtlich war, wie Heiz- und Stromkosten abgerechnet werden. Für beides gab es nämlich keine separaten Zähler (2-Familienhaus).
MEine Ex-Vermieterin wurde dann gebeten, alles genau aufzuschlüsseln, damit nachvollziehbar ist, wie abgerechnet wird und gegen die Abrechnung aus Jan-Mär 2012 wurde komplett widersprochen, da die Belge fehlten.
Das Anschreiben ist nun sechs Wochen her und meine Ex-Vermieterin hat sich hierzu nie geäußert.

Wie muss Ihrer Ansicht nach denn die Rechnungsstellung lauten?
Aus welchem Grund kann man hierfür nicht erstmal die Kaution zugrunde legen?
Diese deckt nämich genau den Betrag der Reparatur ab!?
Vielen Dank und Viele Grüße
NoVa

Hallo,

ich habe es doch richtig verstanden, dass Sie mit Ihrer Vermieterin am Anfang, als Sie noch davon ausgingen, dass Ihre Haftpflichtversicherung den Schaden übernimmt, sich darauf geeinigt haben, dass sie (die Vermieterin) den Boden reparieren/ausbessern lässt und Sie die Rechnung bei Ihrer Versicherung einreichen. Hier hat Ihre Vermieterin völlig korrekt gehandelt, da die Versicherung den Originalbeleg verlangt.
Haben Sie denn Ihrer Vermieterin damals denn mitgeteilt, dass die Versicherung den Schaden nicht übernehmen wird ? Und haben Sie ihr außerdem mitgeteilt, dass die Reparaturkosten von Ihrer Kaution abgezogen werden soll ? Welche Art von Kaution haben Sie denn hinterlegt ? Sparbuch mit Verpfändungserklärung ? Bargeld ? Bürgschaft ? Je nach Art der Kaution kommt die Vermieterin gar nicht so leicht an das Geld !

Ebenso sollte erstmal die Nebenkostenabrechnung geklärt werden, fordern Sie sie doch auf, endlich auf den Widerspruch zu reagieren und das Ganze natürlich schriftlich.

Am Ende muss man dann sehen was Ihre Vermieterin noch von Ihnen an Geld zu bekommen hat und kann dann eine Aussage darüber treffen, ob die Höhe der Kaution überhaupt ausreichend ist.

Liebe Grüße

Stephanie

Der Schaden wurde der Versicherung gemeldet, diese hat dann einen Kostenvoranschlag von meiner Ex-Vermieterin verlangt und auch einen Gutachter in meine ehemalige Wohnung geschickt.
Das der Schaden nicht bezahlt wird, habe ich und meine Ex-Vermieterin schrfitlich vor zwei Wochen erhalten.
Nicht ich müsste die Rechnung bei der Versicherung einreichen, sondern meine ehemalige Vermieterin.
Die Kaution wurde damals auf das Mietkonto meiner Vermieterin überwiesen.
Nein, ich habe ihr nicht mitgeteilt, dass Sie die Kosten von der Kaution kürzen soll.
Ich bin davon ausgegangen, dass sie das tun wird, nachdem sie das Geld einbehalten hat.
Leider kann ich meine Ex-Vermieterin auch nicht erreichen, um das Ganze einfach mit ihr zu klären.

Wahrscheinlich wird es das Beste sein, Sie aufzufordern auf die den Widerspruch der Nebenkostenabrechnung zu reagieren und die aktuelle Rechnung des Bodens, von meiner Kaution zu kürzen.
Vielleicht ist das Ganze viel einfacher, als mir erscheint.
Ich konnte eben nur nicht nachvollziehen, warum sie mir die Originalrechnung mit Bitte um Begleichung zukommen lässt, anderseits aber nicht auf meinen Widerspruch der NK-Abrechnung reagiert und meine KAution einbehält.

Vielen Dank und viele Grüße
NoVA

o.k., das kann man jetzt so lesen, dass die V der Meinung war, der Schaden soll behoben werden und Sie wollen anschließend die Rechnung der vers. einreichen. Dann hätte sie ja richtig gehandelt und das würde auch erklären warum Sie keinen Schlüssel behalten haben um die Arbeiten ausführen zu lassen. Dann wäre auch die Rechnung auf den Namen der V richtig, denn sie ist ja die Geschädigte.
Sollte allerdings die Vereinbarung nicht so zu verstehen sein und sie hat auf die Ausführung der Arbeiten durch sie gewartet, dann wäre Fristsetzung nötig.
Ein bisschen merkwürdig ist allerdings, dass die Rechnung genau die Kaution abdeckt. Kann Zufall sein…
Ich würde dann erstmal nicht zahlen und mit ihr das Gespräch suchen.

Die V könnte erstmal die kaution in Anspruch nehmen, wird sie sich aber für die anderen offenen Sachen erstmal zurückhalten wollen. Außerdem geht sie ja vielleicht davon aus, dass Sie das von der Vers. zurück bekommen.
Wenn aus der Abrechnung etwas nachzuzahlen ist würde ich nochmal nachfragen. Allerdings muss man dazu auch konkrete Fragen stellen, sonst kann die V nicht antworten. Der Mieterverein widerspricht nämlich gerne pauschal und das hilft gar nichts, denn was soll die V dann machen ?
Thema Mieterverein: Ich kann nur empfehlen ein Erstberatungsgespräch bei einem Anwalt zu machen und dann zu entscheiden. Ich habe vom Mieterverein schon so schlimme Sachen gesehen. Leider haben die nicht besonders viel Ahnung, machen oft einen große Welle und es kommt nichts dabei heraus. (ist meine persönliche Meinung und ist sicher auch in jeder Filiale anders)

Das also alles erstmal klären und besser mit allen Unterlagen mal einen Rechtsanwalt aufsuchen.
Hoffe, konnte ein bisschen helfen.

Vielen Dank für die Antwort.
Ich finde dass alles irgendwie äußerst mysteriös.
Meine Vermieterin wurde von meiner Versicherung kontaktiert, musste einen Kostenvoranschlag einreichen und
hat dann auch die Mitteilung bekommen, dass der Schaden nicht getragen wird.
Nächster Schritt, wäre für mich, das Gespräch mit der ehemaligen Mieterin oder an meiner Stelle mit meiner Ex-Vermieterin zu suchen.
Für mich war die Sache allerdings noch nicht durch, da meine Versicherung versuchen wollte, zumindest einen Teil des Schadens zu begleichen.
Die info, dass dies nun definitiv nicht der Fall ist, habe ich vor ca. einer Woche erfahren.
Hier war der Auftrag aber an die Schreinerei zur Reparatur des Bodens lt. Rechnung schon erteilt.
Mein normaler Menschenverstand sagt mir, dass sie mich doch zumindest informieren hätte müssen, dass der Boden nun zu folgenden Kosten repariert wird.
Liege ich falsch?
Mich wundert ehrlich gesagt auch, dass die Rechnung den gleichen Betrag, wie die Kaution ausweist.
Aber wie soll ich hier irgendwas beweisen? Das muss wohl Zufall sein…genau wie meine NK-Abrechnung 650 € beträgt.
Auch so ziemlich der gleiche Betrag wie meine Kaution (640 €)
Ebenfalls habe ich versucht, dass Gespräch mit ihr zu suchen. Leider vergeblich…sie ist weder am Festnetz, noch auf dem Handy für mich erreichbar.

Aus meiner NK-Abrechnung wäre mit Sicherheit noch etwas nachzuzahlen…ich vermute mal so 200 € (von 650 €).
Meiner Meinung nach, hat der Mieterverein ganz konkrete Wünsche ausgeprochen.
Nämlich:
Nachweis, wie meine damalige Vermieterin auf die Abrechnung der Heiz- und Stromkosten kommt.
Ich hatte nämlich weder einen Strom- noch einen Heizzähler.
Belege waren nur über die gesamte Rechnung dabei, jedoch nicht, wie die Stände zu Jahresanfang- und Jahresende waren.
Es kann gut sein, dass meine ehemalige Vermieterin damit überfordert war…aber gar nicht zu reagieren, ist doch nicht der richtige Weg.

Was vermuten Sie nun, muss ich die Rechnung bezahlen, welche nicht auf meinen Namen ausgestellt ist oder macht es Sinn meine ehemalige Vermieterin aufzufordern auf
meinen Widerspruch der NK-Abrechnung zu reagieren und die aktuelle Reparaturrechnung von der Kaution zu bezahlen?
Vielen Dank und Viele Grüße
NoVa

Solange die Vermieterin auf den Einspruch zur BK-Abrechnung nicht reagiert hat , brauchst du nichts unternehmen und natürlich auch keine Rechnungen zu bezahlen.Natürlich kann man versuchen die Kaution zurück zu bekommen , aber auch wenn es nach viel Geld aussieht , denke ich nicht , dass sich das lohnt , angesichts der erwartenden Kosten und des Prozessrisikos.

JA die Rep ist voll zu bezahlen und NEIN sie hätte nicht nochmal vorher auf die bevorstehende Rechnung hinweisen müssen, da wie geschrieben wurde die Rep. bei Auszug vereinbart wurde. Die Kaution wird wahrscheinlich zur Deckung der offenen Nebenkostenabrechnung verrechnet.

Hallo,
da Sie die rechnungstellende Firma nicht beauftragt haben, besteht auch keinerlei Pflicht an diese zu bezahlen!!
Wenn Sie tatsächlich einen Schaden zu begleichen haben, dann muss Ihnen die Vermieterin auch die Möglichkeit der Selbstvornahme einer Reparatur einräumen. Falls die Vermieterin tatsächlich eine Reparatur hat ausführen lassen, dann vergleichen Sie die Kosten mit denen, die Sie hätten bezahlen müssen (ggf. Kostenangebot einer Firma dazu einholen!).
Die Vermieterin kann lediglich einen Schadenersatzanspruch an Sie stellen, den Sie prüfen müssen.
Da Sie bereits mit dem Mieterverein zusammen arbeiten, sollten Sie das auch weiterhin gemeinsam tun.
Gruß suver

Ja, es ist mysteriös. Klar hätte die Vermietrin den Kontakt zu Ihnen suchen sollen. Aber was wäre anders gelaufen ? Hätten Sie es dann selbst gemacht ? Oder auch eine Fa. beauftragt ? Also um`s Bezahlen werden Sie nicht herumkommen, aber wenn es so ist, dann sollte die Rechnung auch auf ihren Namen lauten. Ich würde der V jetzt wahrscheinlich vorschlagen, sie soll den Betrag der Kaution entnehmen. Dann haben Sie sich zahlungswillig gezeigt und wenn sie das partout nicht will, muss sie sich auf jeden Fall melden.
Was ist das überhaupt für eine Abrechnung die Sie da bekommen haben ? Sie haben Vorauszahlungen geleistet und die sind nicht gegengerechnet, sodass sich ein Saldo ergibt ? Na, aber da bin ich sicher, weiss der Mieterverein Bescheid. Stromzähler hat übrigens jede abgeschlossene Wohnung, vielleicht im Keller ? Eigentlich meldet sich jeder Mieter direkt beim Versorger an und rechnet direkt mit denen ab…Auch da kennt sich der MV bestimmt aus.
Drücke die Daumen dass alles zur Zufriedenheit geregelt werden kann.
Petra

Hallo Nova,

Sie könnten versuchen, sich mit der Vermieterin zu einigen, dass sie die Fußbodenreparatur mit der Kaution verrechnen. Sie ist dazu nicht verpflichtet, denn die Kaution dient auch zur Absicherung der Nebenkostenabrechnung.Die Nebenkostenabrechnung für Jan bis März 2012 kann Ihre Vermieterin mit entsprechenden Belegen ja erst im Jahr 2013 machen. Das bedeutet, dass sie Ihre Kaution bis dahin zurückhalten kann und dies vermutlich auch tun wird, da unklar ist, was sich aus dem Widerspruch ergibt.

Was soll ich Ihnen hier raten?
Die Nebenkostenabrechnung für 2011 sollten Sie getrennt von der für 2012 betrachten. Hier muss die Vermieterin auch die entsprechenden Belege vorweisen und Sie müssen beurteilen, ob die Abrechnung für 2011 korrekt ist und dann eine eventuelle Nachzahlung leisten oder die Nachzahlung begründet ablehnen.

Die Nebenkostenabrechnung für Ja - März 2012 kann die Vermieterin bis in das Jahr 2013 rausziehen.Wenn die drei Monate aber im Rahmen des Jahres 2011 plausibel aussehen, würde ich sie an Ihnen Stelle akzeptieren, damit die Nebenkosten schon mal komplett abgerechnet sind.

Schwieriger ist die Fußbodenreparatur.Ich würde mich an Ihrer Stelle - falls das möglich ist - sofort um ein Gegenangebot bemühen. Ist das deutlich niedriger, würde ich Ihre Vermieterin davon in Kenntnis setzen. Es ist richtig, sie hätte Sie eigentlich von der Auftragsvergabe in Kenntnis setzen müssen. Richtig ist aber auch, dass der Auszug schon 2 Monate her ist und von Ihrer Seite nichts passiert ist. Wie in einem solchen Fall der Richter urteilt steht in den Sternen!Ermessensfrage.

Viel Glück wünscht Ihnen Heihei

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